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Marcel3
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Hallo liebe Fachwerkgemeinde,
wir planen nun den Bau einer Mauer als Abgrenzung zu unserem Hof.
Stand der Dinge:
Wie Ihr auf dem Bild sehen könnt, habe ich den Verlauf der Mauer rot eingezeichnet. Zur Zeit steht dort noch eine Bushaltestelle vor unserem Stallgebäude. Diese soll natürlich weg und der komplette Bereich hinter der Mauer soll Gartenteil werden.
Die Mauer soll damit es einheitlich aussieht aus den gleichen Vulkansteinblöcken gebaut werden wo unser Fachwerkhaus draufsteht.
Zur Info:
Die Bushaltestelle ist kein Gemeindeeigentum mehr und die Grundstücksgrenze verläuft von der Ecke unseres Hauses bis zur Ecke des Nachbarhauses.
Meine Fragen:
1)Kann man die Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen oder nicht?
2)Die Mauer soll ca. 1,90m hoch werden. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Auflagen oder muß sogar ein Bauantrag für diese Maßnahme gestellt werden?
3)Da ich in Sachen Baustatik etc. absolut keine Ahnung habe noch eine Frage zu diesem Thema: Wie muß der Aufbau ausschauen? D.h. die Bushaltestelle wirkt ja momentan als Stütze für unser Stallgebäude. Obwohl der Stall wohl vorher gestanden hat, und da gab es noch keine Bushaltestelle...
Denn das "Loch" soll ja dann wieder mit Erde gefüllt werden.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße aus dem schönen Hessen,
Marcel
wir planen nun den Bau einer Mauer als Abgrenzung zu unserem Hof.
Stand der Dinge:
Wie Ihr auf dem Bild sehen könnt, habe ich den Verlauf der Mauer rot eingezeichnet. Zur Zeit steht dort noch eine Bushaltestelle vor unserem Stallgebäude. Diese soll natürlich weg und der komplette Bereich hinter der Mauer soll Gartenteil werden.
Die Mauer soll damit es einheitlich aussieht aus den gleichen Vulkansteinblöcken gebaut werden wo unser Fachwerkhaus draufsteht.
Zur Info:
Die Bushaltestelle ist kein Gemeindeeigentum mehr und die Grundstücksgrenze verläuft von der Ecke unseres Hauses bis zur Ecke des Nachbarhauses.
Meine Fragen:
1)Kann man die Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen oder nicht?
2)Die Mauer soll ca. 1,90m hoch werden. Gibt es diesbezüglich irgendwelche Auflagen oder muß sogar ein Bauantrag für diese Maßnahme gestellt werden?
3)Da ich in Sachen Baustatik etc. absolut keine Ahnung habe noch eine Frage zu diesem Thema: Wie muß der Aufbau ausschauen? D.h. die Bushaltestelle wirkt ja momentan als Stütze für unser Stallgebäude. Obwohl der Stall wohl vorher gestanden hat, und da gab es noch keine Bushaltestelle...
Denn das "Loch" soll ja dann wieder mit Erde gefüllt werden.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße aus dem schönen Hessen,
Marcel