Wie komme ich an kompetente und unkonventionelle Hilfe

Diskutiere Wie komme ich an kompetente und unkonventionelle Hilfe im Forum Statik, Aufbau & Konstruktion im Bereich - Wir haben im Mai ein Bauernhaus gekauft, welches an der Giebelwand unfachgemäss repariert wurde. Infolgedessen hat die Schwelle und Teile des...
Die seemännische Kunst des Zurückruderns

ist aktuell gefragt.
Gemeinsam . Ja richtig, gemeinsam. Es kommen sogar konstruktive Vorschläge sowie so etwas wie ein Einlenken.
Gut auch das nehmen wir gerne.
Also erarbeiten alle Beteiligten, (Bauherr, Restaurator,Statiker,Denkmalschutz,Bauamt) ein Konzept und kontaktieren den Prüfstatiker um zu erfragen welche Prüfungsmöglichkeiten es gibt ohne das ganze Objekt in seine Einzelteile zu zerlegen.
Aktuell wurden wir auch informiert,dass eine Nutzungsuntersagung auf dem Gebäude bei Kauf bereits bestand, es jedoch niemand für notwendig erachtete dies schriftlich niederzulegen,da das Gebäude zu dem Zeitpunkt in dem dies ausgesprochen worden sein soll niemand die Absicht hatte das Gebäude zu nutzen. hmmmmmmmmmmmmmmm !!!
Nun was solls. Wir werden das Beste daraus machen und den Mitgliedern hier, - so sie wollen - von den Fortschritten berichten.
 
Schitt !!!

Hatte Dir ein paar umfangreiche Tipps geschrieben, dann hat sich der Tab verabschiedet und alles war weg :-( *heul*

Das was ihr durchmacht kennen wir auch und machen wir auch gerade durch.

Ein paar Ideen/Tipps hätte ich evtl. für euch, hab aber gerade die Lust verloren alles nochmal aufzuschreiben. Wir können ja mal telefonieren, schreib mal deine Nummer in mein Gästebuch.

Vielleicht ist ja was hilfreiches dabei.

Gruß, Jan
 
Wenn die Nutzungsuntersagung bereits vor dem Kauf bestand,

dann hätte dies ja der Verkäufer wissentlich verschwiegen. Auch wenn er es nicht schriftlich hatte. Wenn die Nutzungsuntersagung gegenüber dem Verkäufer ausgesprochen wurde, dann hätte dieser es dem Käufer mitteilen müssen.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 
Genau das ..

.. hatte ich u.a. auch geschrieben - bevor's dann weg war :-(

Nutzungsuntersagung:
Hier wäre zunächst mal die Frage, ob überhaupt eine wirksame Nutzungsuntersagung zum Kaufzeitpunkt vorlag. Ich vermute, dass für eine Nutzungsuntersagung die Schriftform zwingend ist. Denn es muss ja auch eine Möglichkeit geben, dagegen Einspruch zu erheben. Sollte sie nicht schriftlich erfolgt sein vermute ich, dass sie nicht wirksam war.

Wenn also dieses Thema noch interessant sein sollte für euch, würde ich ein nettes Schreiben aufsetzen und anfragen ob zum Kaufzeitpunkt eine Nutzungsuntersagung vorlag und um eine Kopie des entsprechenden Bescheides bitten, ggf. mit der Begründung - damit du die Sache mit dem Verkäufer des Hauses der diese verschwiegen hat "besprechen" kannst.

SOLLTE eine wirksame Nutzungsuntersagung vorgelegen haben, dürfte diese juristisch ähnlich einer "Grundschuld" sein. Diese muss beim Kauf angegeben werden und mindert den Wert des Grundstücks/Gebäudes. Dann wäre es evtl. möglich eine Art Wertminderungsersatz vom Verkäufer zu verlangen. Solange man jedoch keine Rechtschutzversicherung hat, sollte man sich überlegen ob man das wirklich machen will.

Dies alles sind jedoch nur Vermutungen und ich würde mal einen Juristen fragen, wie es sich hier verhält. Für eine erste Einschätzung könnt ihr euren Fall z.B. bei www.frag-einen-anwalt.de einstellen. Ist nicht kostenlos aber dürfte kostengünstiger sein als eine Rechtsberatung (ohne Rechtschutz).
 
Thema: Wie komme ich an kompetente und unkonventionelle Hilfe
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