Wenn Mieter nicht zahlen

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Die
meisten Mieter zahlen die Miete für ihre Wohnung pünktlich. Manchmal müssen
Vermieter jedoch feststellen, dass Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
oder in der vereinbarten Höhe auf ihrem Konto eingehen. Dafür sind viele Gründe
denkbar, zum Beispiel technische Probleme wie Fehlbuchungen, Nachlässigkeit oder
Zahlungsschwierigkeiten des Mieters. Möglicherweise macht der Mieter auch eine
Mietminderung geltend. "In jedem Fall sollten Vermieter möglichst schnell
herausfinden, was die Ursache für den Mietrückstand ist. Möglicherweise lässt
sich das Problem schon durch eine kurze Nachfrage aus der Welt schaffen. Zudem
ist es für die künftige Zahlungsdisziplin des Mieters gut, wenn dieser den
Eindruck hat, dass der Vermieter akribisch auf den korrekten Eingang der
Mietzahlung achtet", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des
Immobilienverbandes Deutschland (IVD).



Zahlungsverzug ist ein schwer wiegender Verstoß gegen den
Mietvertrag. Denn nach §535 Abs. 2 BGB ist der Mieter verpflichtet, dem
Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. "Bezahlt er dagegen nicht, zu
spät oder zu wenig, verstößt er damit gegen seine mietvertraglichen
Hauptpflichten", stellt Schick klar.



Wann der Mieter im Verzug ist



In den meisten Mietverträgen werden die Mieter dazu
verpflichtet, ihre Miete spätestens am 3. Werktag des betreffenden Monats - also
im Voraus - zu zahlen. Auch wenn nichts über den Zeitpunkt im Vertrag steht, ist
die Miete spätestens zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. Bei Mietverträgen, die
vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden und damit noch unter das alte
Mietrecht fallen, ist die Miete, falls nichts anderes festgelegt wurde, erst zum
Ende des Monats fällig.



Häufig ist im Mietvertrag auch vereinbart, dass für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang beim Vermieter entscheidend ist. "Steht
dazu nichts im Vertrag, ist als Zahlungstermin allerdings gerade nicht der Tag
maßgeblich, an dem das Geld auf dem Konto des Vermieters eingeht, sondern
vielmehr der Tag, an dem der Mieter den ausstehenden Betrag abschickt",
berichtet Schick. "Vermieter sollten daher immer ein paar Tage "extra"
einkalkulieren, bevor sie eine Mahnung verschicken. Ist der Mieter eine Woche im
Verzug, sollten Vermieter jedoch handeln und ihn mit einem Schreiben auf seinen
Mietrückstand aufmerksam machen und ihn auffordern, sofort zu zahlen."



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