Re: soweit ich gefunden hab: keine anforderung für innendämmung
Den genauen Wortlaut, bzw. detaillierten Inhalt des neuen GEG kenne ich zwar noch nicht, aber ich denke es wird sein wie bei der ENEV auch. Demnach wird nicht zwischen Außen- und Innendämmung unterschieden. Es wird nur ein U-Wert eines Bauteils an-/vorgegeben. Wie der erreicht wird, ob mit Außen- oder Innen- oder Zwischendämmung spielt keine Rolle. Richtig ist, dass bei einer Innendämmung mehr Faktoren eine Rolle spielen als bei einer Außendämmung, eben z. B. die kapillare Leitfähigkeit und Diffusionsfähigkeit der verwendeten Materialien. Was dem genannten Taupunkt/Tauwasser geschuldet ist, das bei einer Außendämmung halt nicht im Bauteil anfällt.
Was die Eingangsfrage betrifft, wäre es gegenzurechnen, was preisgünstiger (und platzsparender) ist.
Ich habs noch nie ausgerechnet, aber bezweifle, dass ein einen gewissen U-Wert erreichender Dämmputz preisgünstiger sein soll, als eine den gleichen U-Wert erreichende Innendämmplatte. Schaut man sich die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmputzes an, z. B. den Hessler 9SL, mit ? = 0,08 W/(mK) und vergleicht sie z. B. mit der Holzweichfaserplatte Steico Internal-, mit ? = 0,038, heißt das grob gesagt, man muss den Dämmputz mehr als doppelt so dick aufziehen wie die HWF-Platte ist. Was wiederum bedeute, dass man den Putz in indestens 2, eher 3 - 4 Lagen aufziehen muss. In dieser Zeit hat man ganz easy eine Dämmplatte an die Wand geklebt.