Tiefensee und Glos beim nächsten Trippelschritt für Energieausweise im Gebäudebestand

Diskutiere Tiefensee und Glos beim nächsten Trippelschritt für Energieausweise im Gebäudebestand im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben heute am 7. April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
Bundesbauminister
Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben heute am 7.
April 2006 den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der
Energieeinsparverordnung in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung
gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie in deutsches Recht
umgesetzt werden. Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung von
Energieausweisen.
Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung
ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden. (zur Erinnerung:
Energieausweise bzw. Gebäudepässe sollte es eigentlich seit Anfang 2006 geben!)



<center>




<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2006/i/0216-ifeu2.gif" vspace="3" style="border: 1px solid #000000" alt="Verbrauchspaß, Bedarfspaß, Energiepaß, Energiepass, Verbrauchspass, Bedarfspass, Energieeffizienz, Energiekosten, Energieverbrauchskennwert, Energieverbrauchskennwerte, Heizkostenabrechnung, ifeu-Institut, Gebäuderichtlinie" width="400" height="264">

<span style="font-size: 10px">Bild vergrößern</span>

<span style="font-size: 10px">Vergleich der Heizenergieverbrauchs- und
Bedarfskennwerte von 99 Einfamilienhäusern (siehe auch Beitrag "Energiepaß: erhebliche Abweichungen bei Verbrauchs- vs. Bedarfsmessung"
vom 5.2.2006)
<hr>

</center>

Eigentümer und Vermieter haben nun laut Vorschlag ein Optionsrecht! Sie dürfen
wählen zwischen ...



  • dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der
    Grundlage des Energiebedarfs ("Bedarfspaß") und
  • dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen
    Energieverbrauchs ("Verbrauchspaß").



Damit sei ein Rahmen für einen kostengünstigen und
aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilienmarkt für mehr
Transparenz sorgen soll (siehe dazu Beitrag "Energiepaß: erhebliche Abweichungen bei Verbrauchs- vs. Bedarfsmessung"
vom 5.2.2006)



"Immobilienkäufer sollen künftig schon im voraus wissen, welche
Energiekosten auf sie zukommen werden. Die Verbesserung der
Transparenz ist auch eine Weichenstellung für die energetische Gebäudesanierung.
Mit dem CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm will die
Bundesregierung in den nächsten vier Jahren jährlich jeweils 1,4
Milliarden Euro bereitstellen. Mit diesem Programm und dem
Energieausweis schaffen wir einen starken Anreiz zur Verbesserung der
Energiebilanz von Wohngebäuden. Dies wird sich auch positiv auf die
Heizkosten auswirken", sagte Tiefensee (siehe auch Beitrag "BMVBS:
CO<span style="font-size: 10px;">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5
Milliarden Euro aufgestockt
" vom 1.12.2005).



Glos betonte: "Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in
der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen
angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden.
Zugleich vermeiden wir mit der Umsetzung der europäischen
Gebäuderichtlinie 'eins zu eins' unnötige Zusatzbelastungen für Bürger
und Wirtschaft. Wir werden künftig auch überprüfen, ob sich beide
Ausweisarten in der Praxis bewährt haben."



Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der
Ausstellung der Energieausweise - bei beiden Varianten - auch
Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden,
sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im
Rahmen des CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen
die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als
unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem
Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum
schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.



Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den
anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und
Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung
der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung
danach zustimmen.



<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
 
Thema: Tiefensee und Glos beim nächsten Trippelschritt für Energieausweise im Gebäudebestand
Zurück
Oben