M
Magenta2013
- Beiträge
- 2
Guten Abend,
ich habe 2011 ein Haus gekauft, welches ich an Feriengäste vermieten wollte. Das Haus wurde als Baujahr 1930 durch einen Makler angeboten.
Nach Übergabe stellten sich viele Mängel heraus, die aber vorher verdeckt und für mich nicht zu erkennen waren.
Durch Tipp eines Nachbarn und intensive Recherche meinerseits fand ich u.a. heraus, dass das Haus nicht 80 Jahre alt war, sondern bereits vor 1850 erbaut - also mindestens 80 Jahre älter als im Exposé angegeben - eventuell (laut Heimatforscher und Unterlagen) sogar schon vor 1803.
Seit 2013 - zwischendurch 3,5 Jahre kein Gerichtstermin! - läuft ein Gerichtsverfahren zuerst vor dem LG und jetzt vor dem OLG.
Das OLG sieht zwar das falsche Baujahr als einen Mangel an und die Beklagten können sich auch nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss berufen, da der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Bezüglich der Feuchtigkeit im Fußboden geht der Senat bereits nicht davon aus, dass diese für sich genommen einen Mangel darstellt. Denn der gerichtlich bestellte Sachverständige hat in seinem Gutachten überzeugend ausgeführt, dass die dort festgestellte Feuchtigkeit aufgrund des Alters (von angeblich 1930) zu erwarten war, weshalb ein Mangel nicht vorliegt. (Ist das wirklich k e i n Mangel?)
Ein Zeuge bestätigte, dass die Beklagte nach starkem Regen die Teppiche zum Trocknen nach draußen gelegte habe um sie zu trocken.
Daraus ließe sich nur ein Rückschluss bezüglich Feuchtigkeit im Bereich des Fußbodens ziehen, nicht jedoch bezüglich der Feuchtigkeit in den Wänden.
Meiner Ansicht nach und auch der eines von mir eingeschalteten Gutachters zieht die Feuchtigkeit doch vom Fußboden in die Wände, da keine Sperre vorhanden ist. (Wir haben die Wände abschnittsweise geöffnet.) Und überzeugend ist das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht! Der Senat sagt selbst, das Gutachten sei nicht tragfähig und er habe einige Fragen nicht richtig beantwortet.
Laut Feststellungen des Gerichtsgutachters erfolgten die unterschiedliche Nutzungen (früher Diele & teilweise Stall) und Umbauten entsprechend den technischen Möglichkeiten der Zeit. Sofern die Feuchtesituation im Gebäudeinneren für die Nutzer unzureichend war, erfolgten entsprechende Maßnahmen wie der Einbau von raumseitigen Vorsatzschalen.
Die Frage des Gerichts, ob die Mängel des Hauses für dauernd im Haus wohnende Personen erkennbar gewesen seien, beantwortete der Gerichtsgutachter folgendermaßen: Nein, sofern Mängel vorhanden waren, sind diese höchstwahrscheinlich nicht erkennbar gewesen!
Warum haben sie denn, s.o., Vorsatzschalen angebracht? Die Aussagen widersprechen sich nach meiner Ansicht!
Die Verkäuferin selbst wohnte 47 Jahre in dem Haus, ihre 2 Kinder, Teil der Erbengemeinschaft, sind dort aufgewachsen. Das Haus ist schon sehr, sehr lange im Familienbesitz ihres verstorbenen Mannes! Sie selbst wohnt auch schon seit der Geburt in dem kleinen Ort, ihr, allen anderen Nachbarn und auch dem Bauamt sind die dortigen Bodenverhältnisse, Lehmboden, bestens bekannt. (Mir als Ortsfremde war das nicht bekannt.) Sie hat angeblich von nichts eine Ahnung, schiebt alles auf ihren verstorbenen Mann!
Es gibt u.a. auch noch einen Riesenfeuchtigkeitsschaden, der mit einem 3,00m langen und 2,00m hohen Kleiderschrank umbaut / vertuscht wurde! Davon sollen die Beklagten auch nichts gewusst haben. Aber davon später mehr.
Leider wurde kein anderer Gutachter vom LG eingesetzt, viele Zeugen wurden nicht befragt, obwohl wir das mehrfach beantragt haben und der Senat schlägt jetzt einen Vergleich vor, bei dem ich allerdings sehr viel Geld verliere, weil ich angeblich den Beklagten die Kenntnis der Feuchtigkeit in den Wänden n i c h t nachweisen konnte! Und die Feuchtigkeit im Fußboden ist ja angeblich k e i n Mangel!
Vielleicht sehe ich das auch falsch? Bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich dafür schon im Voraus.
Viele Grüße
Magenta
ich habe 2011 ein Haus gekauft, welches ich an Feriengäste vermieten wollte. Das Haus wurde als Baujahr 1930 durch einen Makler angeboten.
Nach Übergabe stellten sich viele Mängel heraus, die aber vorher verdeckt und für mich nicht zu erkennen waren.
Durch Tipp eines Nachbarn und intensive Recherche meinerseits fand ich u.a. heraus, dass das Haus nicht 80 Jahre alt war, sondern bereits vor 1850 erbaut - also mindestens 80 Jahre älter als im Exposé angegeben - eventuell (laut Heimatforscher und Unterlagen) sogar schon vor 1803.
Seit 2013 - zwischendurch 3,5 Jahre kein Gerichtstermin! - läuft ein Gerichtsverfahren zuerst vor dem LG und jetzt vor dem OLG.
Das OLG sieht zwar das falsche Baujahr als einen Mangel an und die Beklagten können sich auch nicht auf den vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss berufen, da der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Bezüglich der Feuchtigkeit im Fußboden geht der Senat bereits nicht davon aus, dass diese für sich genommen einen Mangel darstellt. Denn der gerichtlich bestellte Sachverständige hat in seinem Gutachten überzeugend ausgeführt, dass die dort festgestellte Feuchtigkeit aufgrund des Alters (von angeblich 1930) zu erwarten war, weshalb ein Mangel nicht vorliegt. (Ist das wirklich k e i n Mangel?)
Ein Zeuge bestätigte, dass die Beklagte nach starkem Regen die Teppiche zum Trocknen nach draußen gelegte habe um sie zu trocken.
Daraus ließe sich nur ein Rückschluss bezüglich Feuchtigkeit im Bereich des Fußbodens ziehen, nicht jedoch bezüglich der Feuchtigkeit in den Wänden.
Meiner Ansicht nach und auch der eines von mir eingeschalteten Gutachters zieht die Feuchtigkeit doch vom Fußboden in die Wände, da keine Sperre vorhanden ist. (Wir haben die Wände abschnittsweise geöffnet.) Und überzeugend ist das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht! Der Senat sagt selbst, das Gutachten sei nicht tragfähig und er habe einige Fragen nicht richtig beantwortet.
Laut Feststellungen des Gerichtsgutachters erfolgten die unterschiedliche Nutzungen (früher Diele & teilweise Stall) und Umbauten entsprechend den technischen Möglichkeiten der Zeit. Sofern die Feuchtesituation im Gebäudeinneren für die Nutzer unzureichend war, erfolgten entsprechende Maßnahmen wie der Einbau von raumseitigen Vorsatzschalen.
Die Frage des Gerichts, ob die Mängel des Hauses für dauernd im Haus wohnende Personen erkennbar gewesen seien, beantwortete der Gerichtsgutachter folgendermaßen: Nein, sofern Mängel vorhanden waren, sind diese höchstwahrscheinlich nicht erkennbar gewesen!
Warum haben sie denn, s.o., Vorsatzschalen angebracht? Die Aussagen widersprechen sich nach meiner Ansicht!
Die Verkäuferin selbst wohnte 47 Jahre in dem Haus, ihre 2 Kinder, Teil der Erbengemeinschaft, sind dort aufgewachsen. Das Haus ist schon sehr, sehr lange im Familienbesitz ihres verstorbenen Mannes! Sie selbst wohnt auch schon seit der Geburt in dem kleinen Ort, ihr, allen anderen Nachbarn und auch dem Bauamt sind die dortigen Bodenverhältnisse, Lehmboden, bestens bekannt. (Mir als Ortsfremde war das nicht bekannt.) Sie hat angeblich von nichts eine Ahnung, schiebt alles auf ihren verstorbenen Mann!
Es gibt u.a. auch noch einen Riesenfeuchtigkeitsschaden, der mit einem 3,00m langen und 2,00m hohen Kleiderschrank umbaut / vertuscht wurde! Davon sollen die Beklagten auch nichts gewusst haben. Aber davon später mehr.
Leider wurde kein anderer Gutachter vom LG eingesetzt, viele Zeugen wurden nicht befragt, obwohl wir das mehrfach beantragt haben und der Senat schlägt jetzt einen Vergleich vor, bei dem ich allerdings sehr viel Geld verliere, weil ich angeblich den Beklagten die Kenntnis der Feuchtigkeit in den Wänden n i c h t nachweisen konnte! Und die Feuchtigkeit im Fußboden ist ja angeblich k e i n Mangel!
Vielleicht sehe ich das auch falsch? Bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich dafür schon im Voraus.
Viele Grüße
Magenta