Schallschutz bei Unterzugbalken

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Molzberger

Guest
HAllo
ich habe eine Ständerhaushälfte gekauft. Leider sind die Unterzüge nicht getrennt worden, so dass Schall aus der nachbarwohnung durch die Balken in unsere Wohnung geführt wird. Der Statiker sagt, dass die Unterzüge nur getrennt werden dürfen, wenn die Trennung durch Holzriegel gesichert wird. DAs hilft mir aber nicht beim SChallschutz, da hier neue SChallbrücken entstehen. Gibt es nicht eine Möglichkeit trotz Riegel den SChall zu unterdrücken?
 
Unterzüge nicht getrennt?

Heißt das, hier gehen Holzbalken von einer Haushälfte in die andere Hälfte durch?
Das würde bedeuten, dass weder die Schallschutz-DIN noch die Brandschutzanforderung erfüllt sind!
Sollte ich das richtig verstanden haben geht es hier um einen gravierenden Mangel, der reklamiert und saniert werden muß.
Den Sanierungsvorschlag mit den Holzriegeln habe ich nicht verstanden.
Um hierzu näheres sagen zu können benötigt man Zeichnungen und Fotos und dann möglicher Weise einen Sachverständigen an der Baustelle.
 
Ständerhaus Schallschutz

Danke für die Informationen, aber die Situation ist etwas kompliziert:
Das Haus war früher einmal eine Lagerhalle (Kornkammer)
Es wurde in norddt. Ständerbauweise errichtet, d.h. die Ständer- und Balkenkonstruktion muss überall fest miteinander verdunden sein. Unterzüge können nicht einfach durchtrennt werden, sondern müssen nach der Trennung links und rechts durch VErbindungen (Riegel) miteinander verbunden werden, da die Holzkonstrukktion unter "Zug" steht (so die Aussage des Statikers). Das Haus wurde letztes Jahr formal als Doppelhaushälfte getrennt. Der Aufbau der Trennwand besteht aus 24 cm Ytong 16 Luftspalt und 8 cm Bimssteinwand. Nur die Unterzüge laufen durch.
Für mich steellen sich folgende Fragen:
1. Muss dieser Altbau die aktuellen Brandschutzbestimmungen erfüllen?
2. Wie verhält es sich gesetzlich mit dem Schallschutz?
3. Wer muss gegebenenfalls die Umbaukosten tragen?

Der Verkäufer bewohnt die andere Haushälfte. In den Bauzeichnungen zum Verkauf sind die Unterzüge getrennt worden. Ich habe erst im Nachhinein davon erfahren, dass hier Zeichnung und Realität nicht übereinstimmen.

Können sie mir weitere Tipps geben?

MFG Peter Molzberger
 
Vorschriften gelten natürlich auch für Altbauten

An dieser Stelle wird nun eine Rechtsberatung fällig die von einem Forumsbeitrag und von mir nicht geleistet werden kann. Ich würde mich zuerst einmal mit der Verbraucherberatung in Verbindung setzen.
Aus meiner Erfahrung am Bau:
Zu klären wäre noch die Frage: Handelt es sich definitiv um eine Doppelhaushälfte mit getrenntem Grundstück, oder handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus auf einem gemeinsamen Grundstück?
Von dieser Definition sind einige Dinge abhängig:

1. Brandschutzbestimmungen sind immer einzuhalten. Durch ein Brandschutzgutachten lassen sich einzelne Vorschriften durch Ausgleichsmaßnahmen reduzieren.
2. Auch Schallschutzgrenzwerte sind einzuhalten. Sie sind je nach baulicher Situation unterschiedlich und sind gegebenen Falls durch einen Gutachter durch Messungen vor Ort festzustellen.
3. Hierzu kann ich gar nicht viel sagen, aber entscheidend wird sein, welche Qualität gekauft wurde! Was sagen die Verträge?

Ausnahmen von den Regeln gibt es natürlich immer wieder im Denkmalschutz. Aber in den Verträgen müsste aus meiner Sicht auf derartige Dinge hingewiesen werden.

Grundsätzlich würde ich persönlich jeden Käufer in den Verträgen, darauf aufmerksam machen, das bei Altbauten die geltenden Normen und Gesetze nicht immer leicht und in allen Details zu erfüllen sind und hier mit Nachteilen gegenüber einem Neubau zu rechnen ist.
 
Thema: Schallschutz bei Unterzugbalken
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