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Dirk
Guest
Hallo, ich plane den Bau eines neuen EFH auf einem ehemaligen Bunker (leider kein Fachwerk, aber villeicht kann mir trotzdem jedand weiter helfen). Neben einigen anderen Problemen (Gemeinde hat Vorkaufsrecht Grundstück, kein Bebauungsplan etc) hat sich nun offenbart, das der Bunker unter Denkmalschutz steht. Ich kenne die Gründe für die Aufnahme als Einzeldenkmal nicht (sicher eher kultrhistorischer als baulicher Art) und möchte mich über generelle Möglichkeiten informieren, bevor ich mich mit der Behörde in Verbindung setzte. Kann man z.B. trotzdem auf dem Bunker bauen, auch wenn er Denkmal ist? Kann ein Denkmal "zurück gezogen" werden und damit die Baugenehmigung erleichtern? Zum Verständnis: Der Bunker ist eine Art Erdbunker: man sieht also nur von vorne den Eingangsbereich mit der Stirnwand (ca. 20m breit * ca 4m /seitlich etwas abfallend). Oben ist Erde drauf, die an das leicht ansteigende Gelände nach hinten weiter angeschüttet ist. Die Bunkerdecke soll Grundlage für das Hausfundament werden.
Wer kann mir weiterhelfen?
Wer kann mir weiterhelfen?