Ist steuerliches Absetzen nach §10 nach Überschreibung irgendwie möglich?

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Björn Dangers

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Hallo liebe Experten,

Ich habe da ein ganz konkretes Problem mit dem Finanzamt:

Meine Eltern wollen mir ein denkmalgeschützes Bauernhaus, dass sie 2003 von außen saniert haben irgendwie an mich übertragen. Die Kosten für die Sanierung werden von ihnen gemäß §10g von der Steuer abgesetzt.

Nun soll das Gebäude auf mich übertragen werden, damit ich neu Investitionen im Innenbereich tätigen und diese natürlich auch von der Steuer absetzen kann.

Nun die schwierige Frage: Wie kann man eine Übertragung gestalten, damit der Steuervorteil meiner Eltern (es geht noch um etwa 8000€ in den nächsten 6 Jahren) nicht verfällt, wie es bei einer gewöhnlichen Schenkung der Falle wäre???

Jetzt werdet ihr alle sagen: "Geh zu deinem Steuerberater und gut!" aber ich bin mittlerweile bei Nummer 3 und (wie auch das Finanzamt) keiner hat Ahnung aber schon mal davon gehört, dass das irgendwie gehen sollte...

Also: Wer kennt sich mit dem Problem Überschreibung aus oder kennt jemanden, der Ahnung davon haben könnte?

Ich bin für jede Information dankbar, da ich mich schon seit Wochen mit diesem Problem plage ;-(

PS.: Herrn Dr. Maschmeyer vom IGB habe ich schon kontaktiert aber wir sind leider noch nicht so recht weiter gekommen...
 
Thema: Ist steuerliches Absetzen nach §10 nach Überschreibung irgendwie möglich?
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