Steuerliche Abschreibung - Denkmal AfA vor oder nach Genehmigung

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abschreibung-steuerliche-genehmigung-i30525_202352314912.jpgHallo Fachwerkfreunde,

ich habe mir vor einem Monat ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus gekauft. Das gesamte Haus muss kernsaniert werden und es stehen wirklich viele Aufgaben an.

Ich habe eine Frage bezüglich der steuerlichen Abschreibung bei Denkmälern.

Bspw. müssen alle Gefache am Haus neu ausgemauert werden. Wenn ich die Ziegelsteine im Reichsformat nun über eine Firma beziehe oder bspw. neue Dachziegel kaufe. Muss _vor_ dem Kauf dieser Baustoffe bereits die Genehmigung der Denkmalbehörde vorliegen, damit ich dann später die Kaufsumme steuerlich abschreiben kann?

Oder kann ich sämtliche Materialien bereits einkaufen und mir diese auf den Hof stellen, aber dennoch die Kaufsumme später steuerlich abschreiben, da der Kauf der Baustoffe zum Erhalt des Denkmals dienen werden?

Gibt es hier also eine bestimmte Reihenfolge die man einhalten muss,
damit man auch ja die steuerliche Abschreibung nutzen kann?

Viele Grüße aus dem LK Peine
 
Immer erst die Genehmigung

Erst die Genehmigung - dann der Materialkauf oder die Ausführung der Arbeiten.
Es gibt manchmal Ausnahmen - a.) wenn unmittelbare Gefahr für das Gebäude besteht oder b.) eine Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn durch die UDB vorliegt, weil z.B. der Antrag umfangreicher ist und die UDB mit der Genehmigung nicht nachkommt.

Es bleibt dabei - am besten erst mal mit der UDB sprechen.

Alles Gute für das Projekt - M.Mattonet - Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Thema: Steuerliche Abschreibung - Denkmal AfA vor oder nach Genehmigung
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