Förderung von Solarwärmeanlagen: Anträge trotz Förderstopp stellen!

Diskutiere Förderung von Solarwärmeanlagen: Anträge trotz Förderstopp stellen! im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Das Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien ist in diesem Jahr so gut angenommen worden, dass schon Ende Oktober die...
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Das
Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien ist in diesem
Jahr so gut angenommen worden, dass schon Ende Oktober die für 2005 zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft waren. Deshalb können in diesem
Jahr keine Förderzusagen mehr gegeben werden. Hausbesitzer, die den Bau einer
Solarwärmeanlage planen, sollten sich aber trotz des derzeitigen
Bewilligungsstopps nicht von einer Antragstellung abhalten lassen. Laut
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können für neu gestellte
Anträge ab 2006 wieder Förderzusagen erteilt werden. Voraussetzung hierfür sei
allerdings, dass für das Förderprogramm überhaupt neue Haushaltsmittel
bereitgestellt werden. Die Höhe der Zuschüsse wird sich dann nach den zum
Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderkonditionen richten.



Bislang wurden ...



  • Solarwärmeanlagen zur Warmwasserbereitung mit 105 Euro pro Quadratmeter
    Kollektorfläche und
  • Anlagen zur Heizungsunterstützung mit 135 Euro pro Quadratmeter
    Kollektorfläche bezuschusst.
Fördermittel, die im Lauf des Jahres 2005 bereits bewilligt wurden, werden
auch in dieser Höhe ausbezahlt.



Wichtig für alle neuen Antragsteller: Sobald das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Eingang des Förderantrags bestätigt
hat, kann mit dem Bau der Solarwärmeanlage begonnen werden. Dies geschieht
dann allerdings auf eigenes finanzielles Risiko, denn aus dem Zwischenbescheid
kann noch keine spätere Bewilligung von Fördermitteln abgeleitet werden.

Bislang durfte der Startschuss erst nach der verbindlichen Förderzusage fallen.
Wenn mit dem Bau einer Solarwärmeanlage begonnen wird, ohne dass überhaupt ein
Antrag gestellt wurde, wird die Anlage in keinem Fall gefördert - auch wenn das
Marktanreizprogramm weitergeführt werden sollte.



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