Keine Angst vor der EnEV
Im Prinzip ist die EnEV eine Sanierungsempfehlung der Bauindustrie, die im Gewand einer Verordnung daher kommt. Eine Fassade komplett zu machen, weil man einen Schaden reparieren will der mglw. größer ist als 10 % der Fläche, ist nicht immer sinnvoll. Sinnvoll wird eine Sanierung meist erst dann, wenn man sich fachkompetenter Hilfe bedient und eine energetische Maßnahme sauber plant und kalkuliert. Das ist aber oft gar nicht das, was als Aufgabe ansteht, nämlich dann wenn man halt einfach nur mehr als 10 % der Fassade neu verputzen oder streichen will. Dazu brauchts keinen Architekten, keinen Energieberater, nix. Und genau deshalb sind die in der EnEV empfohlenen maßnahmen auch mit dem Vorbehalt versehen, dass es für den Bauherrn wirtschaftlich sein muss. Das beginnt damit, dass man es sich leisten können muss und will, und endet damit dass am Ende eigene berechnete Energieeinsparung stehen muss. Im Zweifel steht dafür der beauftragte Energieberater gerade, der einem die Einsparungen einer sündteuren Sanierung errechnet hat.
Insofern: Im Baugewerbe gibt es sehr viele, wichtige Vorschriften. Die EnEV ist dabei ganz unten in der Liste und eher etwas fürs Marketing. Ich habe noch nie einen Fall gehört, dass eine Behörde einen "Verstoß" gegen die EnEV bei einer privaten Sanierung verfolgt und bestraft hat. Da gibt es wichtigere Sachen. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich davon durch seine örtliche Bauordnungsbehörde befreien befreien. Ich persönlich halte die EnEV in ihrer gewärtigen Struktur hinsichtlich Sanieurngen eh für rechtswidrig, weil sie einen zu großen Eingriff in das private Eigentum darstellt, ohne dass es hierfür ein öffentliches Interesse gibt.