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Joerg2k1
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Ich wende mich heute mit einem großen Problem an die Runde und hätte gerne mal Eure Meinung dazu gehört.:
Beim Bau des Bürgersteiges ist mein Haus (Damals noch nicht in meinem Besitz)auf der rechten Seite ca 60cm eingebuddelt worden. Ich gehe davon aus, dass man Anfang der 60 Jahre mit dem Denkmalschutz noch nichts am Hut hatte.
Doch damit nicht genug.
Der Bürgersteig vor meinem Haus ist so geführt, dass das Regenwasser nicht in die Gosse läuft, sondern gegen mein Haus.
Bisher war ich im Glauben dass Dies durchaus erlaubt ist und habe es zähneknirschend hin genommen.
Nun habe ich von verschiedenen Seiten gehört, dass es planerische Grundsätze gibt, das Wasser des Bürgersteiges immer vom Haus weg leiten. Auch das wasser vom Kirchenplatz wird gegen mein Haus geleitet. Das Ganze ist nun schon seit 40 Jahren so. siehe Foto..... Der ganze Platz um das Haus sieht sch***** aus. Und nicht nur das, sondern es sind mit Sicherheit auch die Bodenbalken verfault. Ich benötige da Ratschläge und Argumente wie ich bei der Gemeinde meine Forderung nach Instandsetzung meines Hauses durchsetzen kann.
Beim Bau des Bürgersteiges ist mein Haus (Damals noch nicht in meinem Besitz)auf der rechten Seite ca 60cm eingebuddelt worden. Ich gehe davon aus, dass man Anfang der 60 Jahre mit dem Denkmalschutz noch nichts am Hut hatte.
Doch damit nicht genug.
Der Bürgersteig vor meinem Haus ist so geführt, dass das Regenwasser nicht in die Gosse läuft, sondern gegen mein Haus.
Bisher war ich im Glauben dass Dies durchaus erlaubt ist und habe es zähneknirschend hin genommen.
Nun habe ich von verschiedenen Seiten gehört, dass es planerische Grundsätze gibt, das Wasser des Bürgersteiges immer vom Haus weg leiten. Auch das wasser vom Kirchenplatz wird gegen mein Haus geleitet. Das Ganze ist nun schon seit 40 Jahren so. siehe Foto..... Der ganze Platz um das Haus sieht sch***** aus. Und nicht nur das, sondern es sind mit Sicherheit auch die Bodenbalken verfault. Ich benötige da Ratschläge und Argumente wie ich bei der Gemeinde meine Forderung nach Instandsetzung meines Hauses durchsetzen kann.