Europäische Tor-Experten trafen sich in Straßburg

Diskutiere Europäische Tor-Experten trafen sich in Straßburg im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Seit dem 1. Mai 2005 gilt sie also, die neue Europanorm DIN EN 13241-1. Doch was regelt sie eigentlich, welche Sicherheits- und...
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Seit
dem 1. Mai 2005 gilt sie also, die neue Europanorm

DIN EN 13241-1. Doch was regelt sie eigentlich, welche Sicherheits- und
Leistungsanforderungen für alle "kraft- und handbetätigten Tore" definiert sie
genau und was muss der Praktiker daraus für sich ableiten? Fragen, die sich vor
allen Dingen Errichterbetriebe stellen, stehen sie doch bei vermuteten
Fehlfunktionen und daraus möglicherweise resultierenden Unfällen und
Haftungsansprüchen in vorderster Front - aber auch Fragen, auf die Adronit
Antworten lieferte. Das Unternehmen aus dem westfälischen Wetter, Hersteller
hochwertiger Sicherheitssysteme für die Objekt- und Geländesicherung, nahm den
Begriff Europa dabei wörtlich auf und informierte einen ausgewählten
Expertenkreis während eines zweitägigen Seminars im französischen Straßburg.



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<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1175-adronit1.jpg" vspace="2" alt="Tor, DIN EN 13241-1, Hoftor, kraftbetätigte Toranlage, Torantrieb, automatisches Tor, Objektsicherung, Geländesicherung, kraftbetätigtes Tor, Schranken">

<span style="font-size: 10px">Referenten Fritz Mauser (links) und Bernd
Sander</span>
<hr>

</center>

Welchen großen Stellenwert die europäische Harmonisierung
genießt, dokumentierte dabei das internationale Teilnehmerfeld. Vertreter aus
über 50 Errichterbetrieben aus Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und
Deutschland hatten den zum Teil weiten Weg ins Elsass angetreten und verfolgten
die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse. Bei den verschiedenen
Workshops konnten sich die Verantwortlichen ebenfalls über ein reges Engagement
freuen. Im Fokus stand dabei vor allen Dingen die Erlangung der
Sachkundigenprüfung für Torsysteme, die zur Durchführung entsprechender
Prüfungen (beispielsweise der Kraftmessung nach

DIN 12445 oder der Ausführung von <nobr>Montage-,</nobr> Inbetriebnahme- und
Wartungsarbeiten) auf der Grundlage des neuen Normenwerkes berechtigen.



Referent Fritz Mauser, noch vor kurzem als Obmann für das Sachgebiet "Fenster,
Türen und Tore" im Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" verantwortlich, machte
deutlich, dass als vorrangiges Ziel der einheitlichen Normung der Schutz von
Personen gilt. Dabei geht es vor allen Dingen um sicherheitstechnische Lösungen
zum Vermeiden von <nobr>Quetsch-,</nobr> Scher- und Einzugsstellen, wie beispielsweise der
Begrenzung von auftretenden Schließkräften oder Wissenswertes zur
Kennzeichnungspflicht.




<img border="1" src="http://www.baulinks.com/webplugin/2005/i/1175-adronit2.jpg" hspace="3" vspace="3">
<span style="font-size: 10px">Mit großem
Interesse wurden u.a. die aktuellen Adronit-Antriebs- und
Steuerungssysteme beäugt.</span>
<hr>



Bernd Sander, Adronit Geschäftsführer und öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für kraftbetätigte Türen, Tore und Schranken, machte während
seiner Ausführungen deutlich, dass verantwortungsbewusste Unternehmen für ihre
Partner im Handwerk alle Forderungen bei ihren Produkten und Systemen erfüllen,
wie sie von der Norm gefordert seien. "Wir bei Adronit legen bereits seit vielen
Jahren Wert darauf, unsere Produkte und Systeme nach dem aktuellen Stand der
Technik zu prüfen und dies auch durch entsprechende Prüfsiegel und -zertifikate
dokumentieren zu lassen. Dabei waren wir vielfach dem Gesetzgeber voraus und
auch die aktuelle Harmonisierung auf europäischer Ebene stellt unser Unternehmen
ebenfalls vor keinerlei Probleme."



Für den Errichter gelte es im Wesentlichen, einige grundlegende Dinge zu
beachten:



  • Der Hersteller muss bestätigen, dass die geltenden Normen eingehalten werden.
  • Dem System liegt eine EG-Konformitätsbescheinigung bei. Sie bestätigt, dass
    Tor und Antrieb zusammen geprüft wurden.
  • Der Anlage liegt eine Anleitung für die Montage, den Betrieb und die Wartung
    bei.



"Wichtig ist es in diesem Zusammenhang auch zu wissen", so Sander, "dass es
nicht ausreicht, eine Konformitätsbescheinigung für alle Einzelbauteile
vorzuweisen. Das ist nicht genug! Es müssen alle Einzelkomponenten und das
Gesamtsystem geprüft und die Unbedenklichkeit bescheinigt werden. Unsere Kunden
kennen dies seit Jahren durch die von uns freiwillig durchgeführte "TÜV
Bauartprüfung", die alle unsere Systeme erfolgreich durchlaufen haben."
Nur durch die mitgelieferten Dokumentationen können sich Errichter und auch
Planer sicher sein, dass das Torsystem sicher den Bestimmungen der neuen Norm
entspricht. Nach wie vor ist der ausführende Betrieb für die korrekte Montage,
die Inbetriebnahme und auch die erforderlichen Wartungsarbeiten verantwortlich.



Sander warnte noch einmal mit Nachdruck davor, die neuen Bestimmungen zu
ignorieren. Sollte ein Montagebetrieb eine Toranlage aus den Produkten
verschiedener Hersteller anfertigen, so gilt der für den Einbau Verantwortliche
nach der neuen Norm als Hersteller.
Die Anlage würde in diesem Fall nur dann den Normen entsprechen, wenn sie
ordnungsgemäß durch eine zugelassene Stelle abgenommen wird. Ignorieren Betriebe
dies, kann es im Ernstfall durchaus unerfreuliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dazu Sander abschließend: "Nur die enge Zusammenarbeit mit einem
verantwortungsbewussten Hersteller wie Adronit bietet hier wirkliche Sicherheit.
Denn wir reagieren bereits im Vorfeld angemessen auf zu erwartende Veränderungen
durch die Gesetzgebung. Und dies gibt unseren Partnern die Garantie, Normen
konforme Produkte einzusetzen."



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