ENEV. zwang zum dämmen?

Diskutiere ENEV. zwang zum dämmen? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - heut hab mich meine frau aufgescheucht. von wegen dass es ja ein muss ist zu dämmen. jetzt frage ich mich, was macht man wenn man in einem alten...
Habe jetzt wen im Umweltministerium erreicht, die meinen ich soll mal beim Bauordnugsamt nachfragen.
Mach ich doch mal.
 
Ohhh,
ich werde verbunden, es scheint ich bin ganz nah dran.
Iss das alles aufregend.
 
... um jetzt mal den Gedanken von Oliver abzuschließen, damit hier nicht der Server noch überläuft. ...

Kann mir gut vorstellen, daß man als Privatmann auf dem Bauamt nur dumm angeschaut würde, wenn einer wirklich mal seinen Antrag auf Befreiung einreicht wie nach ENEV gefordert. Da es derzeit keinen wirklichen Vollzug gibt (wirkungsvolle Kontrollen) hätte man wohl ohnehin vor Gericht gute Chancen dies als Begründung anzuführen sich die durch einen Befreiungsantrag entstehenden Kosten gespart zu haben. Der Richter würde wohl einen Freispruch verhängen. Kenne mich da aber nicht so aus.

Trotzdem!
Die ENEV ist nicht nur zum Leute ärgern und Baudenkmäler vernichten geschaffen worden. Sie enthält trotzdem keine Muß-Kriterien, sondern jede Maßnahme ist immer auf das Gesamtobjekt zu beziehen.


(§9, Absatz 1, Pkt 1&2)

"... Die Anforderungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn

1. geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach § 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2,

2. geänderte Nichtwohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenz-gebäudes nach § 4 Absatz 1 und die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangs-koeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2

um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten."





Gruß aus Berlin,
 
@Oliver

Was war denn jetzt mit dem Bauordnungsamt?

Du kannst uns doch jetzt nicht vor Weihnachten auch noch alle auf die Folter spannen.......

Gruss, Boris
 
Ausnahmen der EnEV 2009

Dämmpflicht besteht nicht, wenn
1. Das Ein- oder Zweifamilienwohnhaus am 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt war.
2. Das Dach oder die oberste Geschoßdecke bereits geringfügig gedämmt ist.
3. Wenn die Aufwändungen zur Dämmung nicht durch Energieeinsparung in einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.

Zu Punkt 2 hat die Fachkommision "Bautechnik" der Bauministerkonferenz sich wie folgt geäußert:
"Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung(…), wenn die oberste Geschoßdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt.
Die oberste Geschoßdecke gilt auch als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 entspricht; davon kann (…) bei massiven Deckenkonstruktionen die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecke aller Baualtersklassen ausgegangen werden".

In puncto Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen hat die Fachkommision keine Erläuterungen veröffentlicht :)

Ich hoffe, ein wenig Licht in die Sache gebracht zu haben.

Viele Grüße
 
Welche Vorrausetzungen müssen für eine Befreiung von den Anforderungen der EnEV erfüllt sein?

Eine Befreiung(§25 EnEV)kommt in Betracht, wenn die Umsetzung der EnEV im Einzelfall eine unbillige Härte bedeutet.
Dies wird insbesondere dann in Betracht, wenn die Aufwendungen sich nicht innerhalb der Nutzungsdauer amortisieren, wenn also die Umsetzung der EnEV unwirtschaftlich ist.

Im Einzelfall können weitere Sachverhalte eine unbillige Härte begründen. Es kommt dabei auf die schlüssige Darlegung gegenüber der zuständigen Behörde an.

Sachverhaltsbeispiele, die eine Befreiung begründen:

1. Die zusätzliche Wärmedämmung eines bereits gedämmten Daches bringt nur eine geringfügige Verbesserung des Wärmeschutzes. Der Aufwand wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.

2. EnEV-konformer Einbau einer provisorischen Heizung ist unverhältnismässig teuer.

3. Es fehlt zur der Umsetzung der EnEV das erforderliche Geld

4. Der Bauherr hat ein hohes Alter und wird die Amortisation vermutlich nicht erleben.

---- Eine Berfeiung tritt nicht automatisch ein, sondern sie ist vom Bauherrn explizit zu beantragen.-----


Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht.
Es ist meistens die untere Bauaufsichtbehörde (Kommunalebene), es kann aber auch die obere Bauaufsichtsbehörde sein (Landesebene, z.B. in Baden Württemberg)

In einigen Bundesländer muss der Antrag durch einen Sachverständigen oder durch das ausführende Fachunternehmen bestätigt werden.
Sachverständiger oder Fachunternehmen bestätigen, dass eine unbillige Härte vorliegt und begründet dies ausreichend.

Entscheidend ist die schlüssige Begründung des Antrags.
Bei plausibler Darlegung dürfte die Bauaufsichtsbehörde in aller Regel dem Antrag zustimmen.

Grüsse
 
@Thomas Kehle:

Wieviel Jahre setzt man denn als Nutzungsdauer an?

Nimmt man die Gesamtlebenszeit, gucken die meissten Forumsteilnehmer ganz schön in die Röhre.......

@Stephan: Wenn ich die 40% umrechne komm' ich auf 0,666 W/(m²K) bei freistehnden EFH unter 350qm bis zu 1,08W/(m²K) für Anbauten. Was ist "K"?

Grüsse, Boris
 
Bei WDVS müssten die Investition nach maximal 10 Jahren
Nutzung durch die einhergehende Energieeinsparung der
Dämmung ausgeglichen sein. Dann wäre die Maßnahme nach
EnEV wirtschaftlich.

Nie Nutzung eines WDVS ist natürlich länger, nur verursachen die notwendigen Wartungsintervalle immer wieder neue Kosten.

Mann kann sich natürlich auch hinstellen und sagen: Veralgung ist nur ein visuelles Problem.
Das stimmt dann aber auch nur solange bis es kaputt friert.

Grüße

PS
“K” ist (in diesem Fall) 1 Grad Kelvin

[img 27444]
 
Dämmpflicht und andere Gerüchte

@ Hieronymus


bevor Du hier irgendein Halbwissen aus Deinem am Schreibtisch festgeklebten EnEV Ordner saugst:


§25
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können


Die "angemessene Frist" beläuft sich nach aktuellen Rechtsurteilen auf 10 Jahre. Dh, innerhalb von 10 Jahren müssen die Kosten für die Dämmmaßnahmen durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden. Ein fast Ding der Unmöglichkeit...


Man beachte das "haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien", das heißt konkret, die Behörde hat weder Ermessensspielraum, noch Auslegungsspielraum noch die Kompetenz, "rumzueiern".
Sie müssen die Befreiung geben, auch wenn hinterher ein Stück aus der Tischkannte fehlt.


Zitat: "Sonst kann es passieren, dass sie Massnahmen nach § 27 Ordnungswidrigkeiten erwarten." <<< Darauf warte ich noch... Frei nach dem Motto: und willst Du nicht meiner Meinung sein, reiß ich Dir die Hütte ein???



Andreas
 
EnEV

Übrigends, die EnEV ist von der Dämm(stoff)lobby geschrieben worden und dann dem Gesetzgeber übergeben worden...
genau von DER Dämmlobby, die jetzt wegen unerlaubter Preisabsprachen vom Kartelamt verknackt wurde....


Ein Golodkowski, der Arges dabei denkt...
 
Faustformel?

Dann sähe die Faustformel also so aus:

Heizkosten (im langjährigen Mittel) x Einsparung in % X 10 Jahre = Maximalkosten der Massnahme

Mal ein fiktives Beispiel:

2500€ Öl/Jahr x 15%(Einsparung bei Fassadendämmung) x 10 = 3750€ für die Fassadendämmung.

Dafür kriegste nichtmal einen Maler mit Gerüst......

Wenn das so stimmt brauch' sich wohl niemand mehr Sorgen zu machen, oder?

Grüsse, Boris
 
Gibt's...

... für sowas eigentlich Fördergelder?

Oder reicht die Förderung der eigenen Lebensqualität?
 
Dämmpflicht und andere Gerüchte

@ Boris



Genau so ist es... Dämmung im Verbund mit anderen Maßnahmen, die wenig bis nix kosten (Heizungsoptimierung zB macht Dir eine gute Firma in ca 2 Stunden), bringen mehr als teure, hektische WDVS an die Wände pappen.



@Schwarzwild

Ja, auch dafür werden Steuergelder verbraten...


Andreas
 
Ich wundere mich jedesmal...

... in wie vielen Häusern noch nicht einmal die dünnen Wände in den Heizkörpernischen gedämmt oder auf normale Wanddicke zugemauert werden.

Bei meinen Eltern meinte ein Energieberater der Stadtwerke der auch die Thermographieaufnahmen gemacht hat, dazu, dass es außer Taupunktproblemen nix bringen würde und man um eine WDVS-Außendämmung nicht herumkäme. Zur Info: Das Haus meiner Eltern ist in der ersten Etage außen umlaufend mit Schiefer verkleidet.
 
Dämmpflicht und andere Gerüchte

@ Schwarzwild


Was hat der bei der Thermografie festgestellt? Daß die Sonne die Fassade aufgeheizt hat und die dadurch rot dargestellt wurde?
70% aller Thermografien sind falsch oder fehlerbehaftet...weil, am Tage oder am Abend gemacht wurden, die Geräte nicht einjustiert wurden oder Bedienfehler die Ergebnisse verfälscht haben...



Andreas


Andreas
 
Nö, ...

... das stellen die doch immer nur bei Konrad Fischer fest, oder?
 
Dämmpflicht und andere Gerüchte

@ Schwarzwild




pppppppppppppppppppppppppppppsssssssssssssssssssssssssssss!


Du weckst den Troll....


Mir wollte Baumax für 99 Euro eine Thermografie machen, Termin war für 14:30... das sagt doch alles, da sind meine 80cm Feldsteinwände so warm von der Sonne, daß die nachts um 21:00 Uhr noch den Schnee vom Gehweg strahlen...



Andreas
 
Sehr geehrter Herr Kapitzke

Der Bauherr bzw. sein Vertreter hat die Wirtschaftlichkeit oder Amortiationswerte rechnerich nachzuweisen. Und seit wann gilt die ENEV für euch Schluchtenjodler?:)
Und von wem die ENEV gemacht ist oder ob ich das teile was darin geschrieben steht spielt keine Rolle. Ob ich es richtig oder falsch finde, dass in Ortschaften 50Km/h zu fahren sind spielt auch keine Rolle, wenn ich ertappt werde gibts Strafe ob ich will oder nicht. Und wenn ich denk du hast kein Plan dan schreib ich das ob du willst oder nicht. Du hast kein Plan.
 
An die "Experten"

"Wer nichts weiß, muß alles glauben."
Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916)
 
Thema: ENEV. zwang zum dämmen?

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