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Antje Rentsch
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Wir haben in unserem Wohnstallhaus einen noch erhaltenen Stall, welcher zu einem Bad augebaut werden soll. Wir werden keine statischen Veränderungen dafür vornehmen. Das Denkmalamt hat nichts dagegen. Unsere Frage daher:Ist es erforderlich, dass wir eine Baugenehmigung dafür einholen müssen, zwecks Umnutzung? Immerhin befindet sich der Stall im Wohnhaus. Und dann gibt es da noch im Sächsischen DSchG den § 12 (3). Den verstehen wir so, dass bei Zustimmung des Denkmalamtes keine Zustimmung der Baubehörde erforderlich ist. Hat jemand schon mal ein ähnliches Problem gehabt oder kann uns jemand diese gesetzlichen Regelungen verständlich machen?