Chancen für reduzierten Mehrwertsteuersatz steigen!

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Am
24.1.2006 haben im Europäischen Finanzministerrat 22 von 25 Mitgliedstaaten -
darunter auch Deutschland - einem Vorschlag zugestimmt, nach dem alle
EU-Mitgliedstaaten das Recht erhalten, rückwirkend zum 1. Januar 2006 bis zum
31. Dezember 2010 einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz u.a. für Bauleistungen
anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Mitgliedstaat bis Ende
März 2006 einen Antrag bei der EU-Kommission stellt. Die bislang fehlende
Zustimmung von drei Mitgliedstaaten wird bis Ende der Woche erwartet. "Wir gehen
davon aus", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes, "dass sich diese Mitgliedstaaten dem gestrigen Votum
noch anschließen werden".



Robl weiter: "Endlich wird nun auch der Weg für Deutschland zur
Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive
Dienstleistungen frei. Insbesondere angesichts der geplanten Erhöhung des
allgemeinen Mehrwertsteuersatzes um drei Punkte ist die Einführung eines
reduzierten Satzes für arbeitsintensive Bauleistungen dringend erforderlich, um
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht noch weiter ausufern zu lassen. ... Der
reduzierte Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Leistungen bietet eine echte
Chance, die Rahmenbedingungen für ehrliche und legal arbeitende Unternehmen
deutlich zu verbessern. Unsere Nachbarländer Frankreich und Niederlande machen
uns vor, wie dadurch Schwarzarbeit am Bau bekämpft und legale Beschäftigung
geschaffen werden kann. Deutschland sollte diese Chance endlich auch nutzen."



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