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Tom
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Durch Corona ist es uns bald nicht mehr möglich unser Objekt zu halten ohne in die Pleite zu rauschen,
Nun haben wir erfahren das man nach § 31 DSchG ein Denkmal an die Gemeinde bzw an die Komune abgeben kann.
Die Gemeinde ist zur Übernahme verpflichtet.
Sollte die Gemeinde klamm sein springt zumindest in NRW das Land NRW ein.
Rd.Erl. d.Ministers für Landes-und Stadtentwicklung
Meine Frage dazu
Wo genau also bei welcher Behörde kann ich diesen Antrag stellen ?'
Beim Bauamt wo man allgemein Baugenehmigungen beantragt ?
Bei der untersten Denkmalbehörde der Gemeinde/Stadt oder bei der oberen Denkmalschutzbehörde ?
Gibt es dafür Formulare bzw kann man den Antrag formlos beantragen ?
Google spuckt dazu alles mögliche aus auch Gerichtsurteile aber leider nicht den Weg den man gehen muß.
Auch das DSchG zeigt sich dazu wenig informativ bzw klammert diese Frage aus.
Nun haben wir erfahren das man nach § 31 DSchG ein Denkmal an die Gemeinde bzw an die Komune abgeben kann.
Die Gemeinde ist zur Übernahme verpflichtet.
Sollte die Gemeinde klamm sein springt zumindest in NRW das Land NRW ein.
Rd.Erl. d.Ministers für Landes-und Stadtentwicklung
Meine Frage dazu
Wo genau also bei welcher Behörde kann ich diesen Antrag stellen ?'
Beim Bauamt wo man allgemein Baugenehmigungen beantragt ?
Bei der untersten Denkmalbehörde der Gemeinde/Stadt oder bei der oberen Denkmalschutzbehörde ?
Gibt es dafür Formulare bzw kann man den Antrag formlos beantragen ?
Google spuckt dazu alles mögliche aus auch Gerichtsurteile aber leider nicht den Weg den man gehen muß.
Auch das DSchG zeigt sich dazu wenig informativ bzw klammert diese Frage aus.