Durch Corona ist es uns bald nicht mehr möglich unser Objekt zu halten ohne in die Pleite zu rauschen,
Nun haben wir erfahren das man nach § 31 DSchG ein Denkmal an die Gemeinde bzw an die Komune abgeben kann.
Die Gemeinde ist zur Übernahme verpflichtet.
Sollte die Gemeinde klamm sein springt...