Fachwerk.de - Gilt ein Bauwagen als Gartenhaus (bebaute Fläche)?
Wir haben einen 20 m2 großen Bauwagen in unserem Schrebergarten. Nun möchten wir auch ein Haus hierauf stellen (derzeit 12 m2 eventuell nachher ausbauen auf offizielle 24 m2). Unsere Frage ist nun, muss der Bauwagen weg, oder darf er bleiben? Es gibt hierzu unterschiedliche Meinungen: die einen sagen wenn er Räder hat gilt er nicht als Gartenhaus, die anderen sagen, dies ist doch der Fall. Unser Gartenverein ist nicht städtisch und die Aufstellung des Bauwagens wurde vom Verein genehmigt.
Babette und Bodo | 07.07.05
Hi,
juristisch gilt: Ein Gebäude ist, was mit dem Boden fest verbunden ist (und demnach auch im Zweifel automatisch im Eigentum des Grundbesitzers steht).
Es mag allerdings zulässig sein, z.B. per Satzung einen Bauwagen, der nicht bewegt wird, wie ein Gebäude zu behandeln.
Das heisst allerdings noch lange nicht, dass ihr da, wo jetzt der Wagen steht, auch eine Hütte Errichten dürft.
Babette und Bodo | 07.07.05
Bauwagen
Da ihr den Bauwagen ortsfest nutzt wird er wie ein Gebäude gerechnet. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr den Wagen mehrmals im Jahr für je 3 Wochen wegfahrt ist es juristisch nicht mehr so ganz eindeutig.
Da ihr den Bauwagen ortsfest nutzt wird er wie ein Gebäude gerechnet. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr den Wagen mehrmals im Jahr für je 3 Wochen wegfahrt ist es juristisch nicht mehr so ganz eindeutig.
Altbauten qualitätvoll sanieren
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 07.07.05
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 07.07.05
Hi,
juristisch gilt: Ein Gebäude ist, was mit dem Boden fest verbunden ist (und demnach auch im Zweifel automatisch im Eigentum des Grundbesitzers steht).
Es mag allerdings zulässig sein, z.B. per Satzung einen Bauwagen, der nicht bewegt wird, wie ein Gebäude zu behandeln.
Das heisst allerdings noch lange nicht, dass ihr da, wo jetzt der Wagen steht, auch eine Hütte Errichten dürft.
Bauwagen mit Rädern
sind doch immer "unfest", nicht bebautes Land. Jedenfalls bei uns in Brandenburg.
Gruß
Beatrice
sind doch immer "unfest", nicht bebautes Land. Jedenfalls bei uns in Brandenburg.
Gruß
Beatrice
Lehmbaukurse, auch bei Ihnen
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Lehmbau Beatrice Ortlepp | 07.07.05
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Lehmbau Beatrice Ortlepp | 07.07.05
Gebäude
Guten Tag, die ortsfeste Verbindung mit dem Erdreich besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht. Da der Wagen faktisch als "Haus" genutzt wird ist er meiner Ansicht nach Genehmigungspflichtig. Definitionen finden sich §2 BauONW. In mneinem Studium wurde einmal einen ähnlicher Fall erörtert und der Dozent kam zum schluss: Bauliche Anlage und Gebäude. Die Landesbauordnung war während meines studiums zwar noch eine ältere Fassung aber an der Intention hat sich wohl nichts geändert. Vielleicht besteht eine Möglichkeit über besondere Baugebiete wie Wochenendplätze und ähnliche die Anforderungen herunterzuschrauben. siehe Z. B. § 65.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
Guten Tag, die ortsfeste Verbindung mit dem Erdreich besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht. Da der Wagen faktisch als "Haus" genutzt wird ist er meiner Ansicht nach Genehmigungspflichtig. Definitionen finden sich §2 BauONW. In mneinem Studium wurde einmal einen ähnlicher Fall erörtert und der Dozent kam zum schluss: Bauliche Anlage und Gebäude. Die Landesbauordnung war während meines studiums zwar noch eine ältere Fassung aber an der Intention hat sich wohl nichts geändert. Vielleicht besteht eine Möglichkeit über besondere Baugebiete wie Wochenendplätze und ähnliche die Anforderungen herunterzuschrauben. siehe Z. B. § 65.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
Allg. Bauplanung bis Holzschutz
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Planungs-/Gutachterbüro Arnold | Ulrich Arnold | 07.07.05
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Planungs-/Gutachterbüro Arnold | Ulrich Arnold | 07.07.05
Bauwagen
Hi
Ich hatte auf meinem Grundstück mehrere Jahre einen 8m Bauwagen als Wohnobjekt zu stehen. Bei Nachfrage beim Bauamt gaben die mir eine Bauordnug mit. Bauwagen zählen zu sogenannten "fliegenden Bauten". Das heißt, sie sind je nach Bauordnung genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Die Standzeit ist begrenzt, kann aber durch Versetzen um ein paar Meter immer wieder verlängert werden.
Meiner stand über 10 Jahre auf einer Stelle, da hat sich niemasnd drum gekümmert...
Andreas
Hi
Ich hatte auf meinem Grundstück mehrere Jahre einen 8m Bauwagen als Wohnobjekt zu stehen. Bei Nachfrage beim Bauamt gaben die mir eine Bauordnug mit. Bauwagen zählen zu sogenannten "fliegenden Bauten". Das heißt, sie sind je nach Bauordnung genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig. Die Standzeit ist begrenzt, kann aber durch Versetzen um ein paar Meter immer wieder verlängert werden.
Meiner stand über 10 Jahre auf einer Stelle, da hat sich niemasnd drum gekümmert...
Andreas
Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man `nen Arbeitskreis
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Andreas Kapitzke | 07.07.05
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Andreas Kapitzke | 07.07.05
Solange sich keiner beschwert
.. mag das ja gehen, aber Sie wissen ja, wie es in vielen Schrebergärten um die Ordnung bestellt ist.
Das Verstellen um ein paar Meter reicht nicht. Zu den fliegenden Bauten gehört der Bauwagen nur, wenn er wirklich wegbewegt wird - zumindest dann und wann.
.. mag das ja gehen, aber Sie wissen ja, wie es in vielen Schrebergärten um die Ordnung bestellt ist.
Das Verstellen um ein paar Meter reicht nicht. Zu den fliegenden Bauten gehört der Bauwagen nur, wenn er wirklich wegbewegt wird - zumindest dann und wann.
Altbauten qualitätvoll sanieren
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 07.07.05
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 07.07.05
Bauwagen
hi
stimmt, ich würde den Bauwagen als Schrebergartenvorstand sicher nicht genehmigen...
Es gibt in jeder Anlage eine Satzung, da steht drin, was genehmigungsfähig ist und was nicht. Laut Bundeskleingartengesetz ist die bebaute Fläche bzw der umbaute Raum genau definiert und auch das Aussehen...
Andreas
hi
stimmt, ich würde den Bauwagen als Schrebergartenvorstand sicher nicht genehmigen...
Es gibt in jeder Anlage eine Satzung, da steht drin, was genehmigungsfähig ist und was nicht. Laut Bundeskleingartengesetz ist die bebaute Fläche bzw der umbaute Raum genau definiert und auch das Aussehen...
Andreas
Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man `nen Arbeitskreis
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Andreas Kapitzke | 08.07.05
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Andreas Kapitzke | 08.07.05