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Holzwurm6
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Unsere Doppelhaushälfte von 1924 hat eine einschalige Gebäudetrennwand mit einer Wandstärke von 25 cm + Putz. Zahlreiche Umbaumaßnahmen (2007) in der anderen Doppelhaushälfte (Eigentümerwechsel) haben zur Folge, dass jetzt laute Räume (Bäder) auf ihrer Hälfte an schutzbedürftigen Räumen (Schlaf - und Wohnzimmer) auf unserer Hälfte liegen. Sämtliche Sanitärinstallationen sind ohne Vorsatzschale ausgeführt worden, Spülkästen und WC-Objekte sind also starr mit der Gebäudetrennwand verbunden worden. Laut Gutachten soll aber nur die DIN 4109 (Grundpegel 35db(A) ) und nicht die VDI 4100 (Grundpegel 25db(A) ) gelten, da die Dicke der Wand (25 cm Ziegel + Putz) die Anforderungen an die VDI 4100 nicht erreichen würde.