ZDB: Beiträge zur Unfallversicherung erreichen unerträgliches Niveau

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Die
erneuten Beitragssteigerungen zur Unfallversicherung, die auf die Betriebe der
Bauwirtschaft in diesem Jahr zukommen, bezeichnete Frank Dupré, Vizepräsident
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), als "unerträglich und
existenzbedrohend".



Anlässlich der in der ersten Maiwoche verschickten
Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft äußerte sich der
ZDB-Vizepräsident in Berlin: "Die in der BG BAU versicherten Baubetriebe zahlen
z.B. im Hoch- und Tiefbau über 7,8 % Beitrag für die Unfallversicherung. Im
Durchschnitt aller Branchen liegen die Beiträge jedoch nur bei 1,33 %. Viele
Baubetriebe zahlen also fast das Sechsfache des bundesdeutschen Durchschnitts.
Damit tragen die heimischen Baubetriebe, die in einem scharfen Wettbewerb mit
ausländischen Mitbewerbern stehen, einmal mehr ein schwere Last. Die Beiträge in
der Unfallversicherung stellen eine massive Existenzbedrohung heimischer
Baubetriebe dar und gefährden viele weitere Arbeitsplätze in Deutschland."



Zu dem von den Professoren Rürup und Steinmeyer angestellten
Gutachten zur Reform der Unfallversicherung erklärte Dupré, dass das Gutachten
den dringenden politischen Handlungsbedarf in der Unfallversicherung,
insbesondere eine gerechtere Verteilung der hohen Rentenlasten zwischen allen
Branchen der deutschen Wirtschaft sowie eine Neuordnung des Katasters, d.h. der
Zuordnung von Branchen zu einzelnen Berufsgenossenschaften. anmahne. Das
Gutachten weise ausdrücklich auf die finanzielle Schieflage in der Bauwirtschaft
hin.



Trotz einer Änderung des sog. Lastenausgleichsverfahrens im Jahr
2005 komme man zu dem Schluss, dass dem bisherigen Ausgleichsverfahren eine
Lösung der drängenden Probleme nur sehr eingeschränkt gelingt, so Dupré. Der
ZDB-Vizepräsident weiter: "Die Probleme können mindestens genauso gut ohne die
von den Professoren Rürup und Steinmeyer favorisierte
Einheits-Berufsgenossenschaft gelöst werden. Die Liberalisierung der
Handwerksordnung, die Auflösung fester Branchenstrukturen sowie die
Globalisierung der Wirtschaft müssen im System der gesetzlichen
Unfallversicherung nachvollzogen werden. Es könne z.B. nicht angehen, dass der
Beitrag für einen als Bauleiter tätigen Architekten in einem Bauunternehmen in
der BG Bau sechs Mal höher ist als für einen Architekten aus einem
Architekturbüro, der auch als Bauleiter tätig ist, aber in der Verwaltungs-BG
versichert ist. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Unfallversicherung bis
zur Mitte der Legislaturperiode so zu reformieren, so dass die Beitragsbelastung
für alle Betriebe wieder erträglich wird."



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