Winterzeit - Schimmelzeit: 20 Tipps für's richtige Heizen und Lüften

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Mit
dem Absinken der Außentemperaturen nehmen in den Beratungsstunden der
schleswig-holsteinischen Mietervereine auch die Probleme um Schimmelpilzbildung
in den Wohnungen schlagartig wieder zu.



Gut 30 Prozent aller Beratungsfälle drehen sich um Mängel der
Mietwohnung, davon betreffen im Winterhalbjahr deutlich mehr als die Hälfte
Feuchtigkeitsprobleme und unzulängliche Beheizung. Dies sind rund 4.500 der
25.000 Beratungsfälle, die jährlich von den Mietervereinen bearbeitet werden.
Der Landesmieterbund schätzt, dass wenigstens 15 Prozent des
schleswig-holsteinischen Wohnungsbestandes entsprechend mehr als 200.000
Wohnungen baubedingt schimmelpilzgefährdet sind, davon etwa die Hälfte
Mietwohnungen.



Der Streit um die Ursachen von Schimmelpilzbildung läuft fast
immer nach dem gleichen Schema ab: Die Vermieterseite unterstellt dem Mieter
unzulängliche Beheizung und Belüftung, die Mieterseite sieht den Vermieter
verantwortlich wegen Mängeln der Bausubstanz. Im Wesentlichen sind zwei Ursachen
für Schimmelpilzbildung verantwortlich:



  • Von außen eindringendes Wasser oder undichte Rohrleitungen ziehen fast
    regelmäßig Schimmelpilzbildung nach sich, und liegen meist eindeutig im
    Verantwortungsbereich des Vermieters
  • Schwieriger stellt sich die Lage bei Schimmelbildung auf Grund von
    Kondensatfeuchtigkeit dar. In diesen Fällen können unzulängliche
    Wärmedämmung oder unzulängliches Heizen und Lüften ursächlich sein. Das
    Landgericht Kiel beispielsweise vertritt dazu folgenden Standpunkt: "Ist
    offen, worauf der Niederschlag von Kondensat an den Wänden der Mietsache
    beruht, so hat der Vermieter zu beweisen, dass nur ein vertragswidriges
    Verhalten des Mieters, etwa unzureichendes Heizen und Lüften dafür in Frage
    kommt" (LG Kiel 1 S 8/85).



Und wie heizt und lüftet nun ein Mieter richtig? Die
Rechtsprechung zu dieser Frage ist breit gefächert und stark am Einzelfall
orientiert. Als Faustformel empfiehlt die Mieterorganisation ...



  • die Wohnung tagsüber mit wenigstens 20 Grad Celsius zu beheizen
    und
  • die Temperaturen nachts nicht unter 15 Grad Celsius absinken
    zulassen.
  • Wer dann morgens und abends gründlich quer lüftet und
  • darauf achtet, dass die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung 60
    Prozent nicht überschreitet
    , liegt auf der sicheren Seite.



Kombinierte Thermo-/Hygrometer, mit deren Hilfe sich
Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit gut überwachen lassen gibt es für 15 bis 20
EUR in Baumärkten, Kaufhäusern und bei Optikern. Zwanzig Tipps zum Richtigen
Heizen und Lüften sind als Anlage beigefügt.



Und wie verhalten sich Mieter an zweckmäßigsten, wenn es
tatsächlich schimmelt? Die Mietervereine empfehlen, sofort den Vermieter zu
informieren und Ursachenforschung zu betreiben. Wenn Mieterverschulden als
Ursache ausscheidet sollte der Vermieter zur Instandsetzung aufgefordert werden.
Und hier fangen die wahren Schwierigkeiten an: Eine ordentliche Sanierung ist
häufig nur über eine Verbesserung der Wärmedämmung an der Außenfassade möglich
und entsprechend teuer.



Viele Vermieter zeigen eine ausgeprägte Abneigung, kurzfristig
kostenintensive Maßnahmen zur Instandsetzung in Auftrag zu geben. Viele Mieter
wiederum reagieren dann mit einer grundsätzlich zulässigen Mietminderung, die
jedoch erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen zur Mängelbeseitigung beiträgt.
Ungezählt sind die Fälle, in denen Vermieter lieber die Mietminderung hinnehmen,
als ihren Instandsetzungspflichten zu genügen. Damit wird der Streit auf das
Ende des Mietverhältnisses verlagert, weil es eine ausgeprägte Neigung gibt
vermeintlich unzulässige Mietminderungen von der Kaution abzuziehen.



Die Mietervereine empfehlen deshalb die Mängelbeseitigung aktiv
zu betreiben. Wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist kommt
eine Klage auf Instandsetzung in Frage, die jedoch sehr langwierig ist.
Alternativ dazu kann der Mieter bei kleineren Schäden die Instandsetzung auch
selber in Auftrag geben und mit den anfallenden Kosten gegen die Miete
aufrechnen.



Dazu könnte zum Beispiel die Installation eines intelligenten
Belüftungssystems gehören, wie es seit einiger Zeit angeboten wird. Dieses
System misst in schadensanfälligen Ecken und Nischen die Wandtemperatur und die
Luftfeuchtigkeit und sorgt im Bedarfsfalle mit Hilfe eines kleinen Lüfters
dafür, dass sich Feuchtigkeit nicht niederschlagen kann. Damit ist auch der
Schimmelpilzbildung der Nährboden entzogen. Schimmelpilz ist grundsätzlich
gesundheitsgefährdend; wenn Mieterverschulden ausscheidet und der Vermieter die
Mängelbeseitigung verweigert kann der Mieter auch fristlos kündigen und seine
Kosten als Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend machen.



Richtig heizen, richtig lüften - 20 Tipps des Mieterbundes



Immer wieder kommt es zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung.
Schimmelpilz und schwarze Flecken sind Mängel der Mietsache, der Vermieter muss
diese Schäden beseitigen und der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt. Es sei
denn, der Mieter hat die Schäden selbst verursacht, weil er zu wenig geheizt und
zu wenig gelüftet hat. Lesen Sie, wie Sie letzteres auf jeden Fall vermeiden
können.



  1. Auch im Herbst und Frühjahr sollten (bei Anwesenheit) folgende
    Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der
    Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14
    Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto
    öfter muss gelüftet werden.
  2. Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges
    Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten
    Durchschnittstemperatur.
  3. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts
    geschlossen halten.
  4. Nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das
    "Überschlagenlassen" des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das
    heißt feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit
    nieder.
  5. Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft
    schon aus) ganz öffnen (Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und
    verschwendet Heizenergie.
  6. Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am
    besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
  7. Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der
    Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
  8. Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der
    Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
  9. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
  10. Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals
    die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen
    kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
  11. Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
  12. Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein
    anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach
    dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der
    Wohnung verteilen.
  13. Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach
    draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass
    sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
  14. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum
    fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
  15. Nach dem Bügeln lüften.
  16. Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster
    hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme
    Zimmerluft.
  17. Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig.
  18. Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber nicht
    möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends richtig
    zu lüften.
  19. Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als
    früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
  20. Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt
    werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.



Weitere Informationen in der DMB-Broschüre "Wohnungsmängel und
Mietminderung", die zum Preis von 5,00 Euro bei allen örtlichen Mietervereinen
gekauft oder im Internet unter

www.mieterbund-schleswig-holstein.de
bestellt werden kann.



<div align='right'>Siehe auch:

Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
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