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Bromm Edmund
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Das Institut für Umwelt- und Verfahrenstechnik Umtec hat unter anderem eine sehr interessante Schrift veröffentlicht. Dahinter steckt die Hochschule für Technik in Rapperswil – Schweiz.
Daraus ein Auszug:
Checkliste zur Identifikation von technisch wirkungslosen Verfahren und Produkten.
Faustregeln mit denen Sie 90% aller technisch wirkungslosen Produkte identifizieren können:
1. Magnete oder elektromagnetische Impulse haben keinen Einfluss auf die technisch relevanten Eigenschaften von Flüssigkeiten wie Wasser oder Benzin. (Stichworte: Wasserentkalkung, Mauerwerkstrockenlegung,
Treibstoffaktivierung…)
2. Kristalle haben keinen spezifischen Einfluss auf Flüssigkeiten, elektromagnetische Felder, oder
Strahlung. (Stichworte: „Informierung“ von Trinkwasser, Abwehr von Elektrosmog…)
3. Wasser hat keine definierte Struktur, kein „Gedächtnis“ und kann keine „Information“ übertragen.
(Stichworte: „belebtes“, „levitiertes“, „informiertes“ Wasser…)
4. Erdstrahlung und Tachyonen gibt es nicht. (Stichworte: Wünschelruten, Tachyonenenergie…)
-
Beurteilung von Erfindungen und Patenten
o Wurde die Erfindung den Branchenleadern angeboten? Warum nicht? Wie haben diese reagiert?
Vorsicht bei Argumentation: "... die Pharmaindustrie, Erdöllobby, Autokonzerne etc. haben Angst
vor meiner bahnbrechenden Erfindung und wollen mich „ausschalten“, Verschwörungstheorie etc,
etc....". Beispiel: magnetische Treibstoffsparer. Die Autoindustrie würde Milliarden für ein solches
Produkt zahlen - völlig egal, ob die Wirkungsweise mit der „Schulwissenschaft“ erklärbar ist - sofern es denn funktioniert.
o Erfindungsgeschichte: wie kam die Erfindung zustande? Wer war daran beteiligt? Wer besitzt die
Rechte? Wann wurde sie gemacht? Was ist seither damit passiert?
o Wurde die Erfindung zum Patent angemeldet? Warum nicht? Typisch für Anbieter technisch wirkungsloser
Produkte: gar keine oder allenfalls pendente Anmeldungen. Vorsicht bei Werbung mit
Patentanmeldungen („patent pending“) – das bedeutet gar nichts. Man kann jeglichen Unfug zum
Patent anmelden – ob dieses auch erteilt wird, stellt sich erst Jahre später heraus.
o Wurde ein Patent erteilt? Patente sind öffentlich: Kopien vorlegen lassen oder beschaffen und prüfen
www.espacenet.ch . Beziehen sich die Patente überhaupt auf die "Erfindung"?
o Wichtig: Patentanmeldungen werden vom Patentamt, allenfalls auf formale Kriterien (Neuheit, Erfindungshöhe)
geprüft1 und nicht etwa auf technische Wirksamkeit der Erfindung. Allenfalls technisch offensichtlich grober Unfug wird von Patentprüfer eliminiert („Perpetuum Mobile“). Es kann ohne weiteres passieren, dass für nicht funktionierende Produkte ein Patent erteilt wird.
o Ist das Verfahrensprinzip plausibel? Vorsicht wenn "spezielle" Effekte angeführt werden, die dem
Fachmann nicht plausibel sind oder gar im Gegensatz zur wissenschaftlichen Lehrmeinung stehen
(z.B. „Erdstrahlung“, „belebtes Wasser“, „kosmische Energie“ etc.). Sehr beliebte Argumentation
bei Anbietern technisch wirkungsloser Produkte: „Wir wissen auch nicht wieso, aber Hauptsache es funktioniert“. Das Problem damit: die Geräte funktionieren eben nicht!
Anmerkung zur Beweislast für technisch unwirksame Produkte
Dem Skeptiker wird üblicherweise entgegen gehalten, dass er nicht die Funktionsuntauglichkeit der von ihm kritisierten Produkte bewiesen hätte. Dieser Vorwurf geht ins Leere, denn die Beweislast liegt auf der Gegenseite.
Nehmen wir an, dass eine Firma ein Armband aus einer mit „positiver Energie“ aufgeladenen Metalllegierung
verkauft, den "Nano Ortho-Electro FlashFlush-Energy CryptoTerminator", kurz NOEFFECT. Die Firma verspricht dem Träger des NOEFFECT 100% Schutz gegen Tod durch Blitzschlag. Als Beleg für die Wirksamkeit des NOEFFECT wird angeführt, dass seit Erwerb des Produkts kein einziger Kunde vom
Blitz erschlagen wurde. Diese Aussage wird gestützt durch "Anwenderberichte" begeisterter Kunden, die trotz heftiger Gewitter nicht vom Blitz getötet wurden. Als Zeichen der Seriosität des Verkäufers gibt es eine „Geld zurück Garantie“ im Falle des Versagens. Der Nachweis für die Un-Wirksamkeit des NOEFFECT ist zwar durchaus möglich, indem z.B. NOEFFECT-Kunden bei Gewitter auf einem Berggipfel versammelt werden, jedoch sehr aufwändig und möglicherweise nicht ohne juristische Konsequenzen…
Die Beweislast für die tatsächliche Wirkung von Produkten, deren behauptete Wirkungsmechanismen außerhalb des Standes der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik liegen, liegt klar beim Hersteller und nicht beim Kritiker. Wird dieser Beweis nicht mit der gebührenden Sorgfalt erbracht, und das Produkt dennoch verkauft, darf dem Hersteller zu Recht Scharlatanerie vorgeworfen werden.
.
Weitere Info demnächst, wenn der Prozess gegen einen Zauberkasterlhersteller am Landgericht München stattgefunden hat.
Kläger ist der Verband sozialer Wettbewerb http://www.vsw.info/
Daraus ein Auszug:
Checkliste zur Identifikation von technisch wirkungslosen Verfahren und Produkten.
Faustregeln mit denen Sie 90% aller technisch wirkungslosen Produkte identifizieren können:
1. Magnete oder elektromagnetische Impulse haben keinen Einfluss auf die technisch relevanten Eigenschaften von Flüssigkeiten wie Wasser oder Benzin. (Stichworte: Wasserentkalkung, Mauerwerkstrockenlegung,
Treibstoffaktivierung…)
2. Kristalle haben keinen spezifischen Einfluss auf Flüssigkeiten, elektromagnetische Felder, oder
Strahlung. (Stichworte: „Informierung“ von Trinkwasser, Abwehr von Elektrosmog…)
3. Wasser hat keine definierte Struktur, kein „Gedächtnis“ und kann keine „Information“ übertragen.
(Stichworte: „belebtes“, „levitiertes“, „informiertes“ Wasser…)
4. Erdstrahlung und Tachyonen gibt es nicht. (Stichworte: Wünschelruten, Tachyonenenergie…)
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Beurteilung von Erfindungen und Patenten
o Wurde die Erfindung den Branchenleadern angeboten? Warum nicht? Wie haben diese reagiert?
Vorsicht bei Argumentation: "... die Pharmaindustrie, Erdöllobby, Autokonzerne etc. haben Angst
vor meiner bahnbrechenden Erfindung und wollen mich „ausschalten“, Verschwörungstheorie etc,
etc....". Beispiel: magnetische Treibstoffsparer. Die Autoindustrie würde Milliarden für ein solches
Produkt zahlen - völlig egal, ob die Wirkungsweise mit der „Schulwissenschaft“ erklärbar ist - sofern es denn funktioniert.
o Erfindungsgeschichte: wie kam die Erfindung zustande? Wer war daran beteiligt? Wer besitzt die
Rechte? Wann wurde sie gemacht? Was ist seither damit passiert?
o Wurde die Erfindung zum Patent angemeldet? Warum nicht? Typisch für Anbieter technisch wirkungsloser
Produkte: gar keine oder allenfalls pendente Anmeldungen. Vorsicht bei Werbung mit
Patentanmeldungen („patent pending“) – das bedeutet gar nichts. Man kann jeglichen Unfug zum
Patent anmelden – ob dieses auch erteilt wird, stellt sich erst Jahre später heraus.
o Wurde ein Patent erteilt? Patente sind öffentlich: Kopien vorlegen lassen oder beschaffen und prüfen
www.espacenet.ch . Beziehen sich die Patente überhaupt auf die "Erfindung"?
o Wichtig: Patentanmeldungen werden vom Patentamt, allenfalls auf formale Kriterien (Neuheit, Erfindungshöhe)
geprüft1 und nicht etwa auf technische Wirksamkeit der Erfindung. Allenfalls technisch offensichtlich grober Unfug wird von Patentprüfer eliminiert („Perpetuum Mobile“). Es kann ohne weiteres passieren, dass für nicht funktionierende Produkte ein Patent erteilt wird.
o Ist das Verfahrensprinzip plausibel? Vorsicht wenn "spezielle" Effekte angeführt werden, die dem
Fachmann nicht plausibel sind oder gar im Gegensatz zur wissenschaftlichen Lehrmeinung stehen
(z.B. „Erdstrahlung“, „belebtes Wasser“, „kosmische Energie“ etc.). Sehr beliebte Argumentation
bei Anbietern technisch wirkungsloser Produkte: „Wir wissen auch nicht wieso, aber Hauptsache es funktioniert“. Das Problem damit: die Geräte funktionieren eben nicht!
Anmerkung zur Beweislast für technisch unwirksame Produkte
Dem Skeptiker wird üblicherweise entgegen gehalten, dass er nicht die Funktionsuntauglichkeit der von ihm kritisierten Produkte bewiesen hätte. Dieser Vorwurf geht ins Leere, denn die Beweislast liegt auf der Gegenseite.
Nehmen wir an, dass eine Firma ein Armband aus einer mit „positiver Energie“ aufgeladenen Metalllegierung
verkauft, den "Nano Ortho-Electro FlashFlush-Energy CryptoTerminator", kurz NOEFFECT. Die Firma verspricht dem Träger des NOEFFECT 100% Schutz gegen Tod durch Blitzschlag. Als Beleg für die Wirksamkeit des NOEFFECT wird angeführt, dass seit Erwerb des Produkts kein einziger Kunde vom
Blitz erschlagen wurde. Diese Aussage wird gestützt durch "Anwenderberichte" begeisterter Kunden, die trotz heftiger Gewitter nicht vom Blitz getötet wurden. Als Zeichen der Seriosität des Verkäufers gibt es eine „Geld zurück Garantie“ im Falle des Versagens. Der Nachweis für die Un-Wirksamkeit des NOEFFECT ist zwar durchaus möglich, indem z.B. NOEFFECT-Kunden bei Gewitter auf einem Berggipfel versammelt werden, jedoch sehr aufwändig und möglicherweise nicht ohne juristische Konsequenzen…
Die Beweislast für die tatsächliche Wirkung von Produkten, deren behauptete Wirkungsmechanismen außerhalb des Standes der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik liegen, liegt klar beim Hersteller und nicht beim Kritiker. Wird dieser Beweis nicht mit der gebührenden Sorgfalt erbracht, und das Produkt dennoch verkauft, darf dem Hersteller zu Recht Scharlatanerie vorgeworfen werden.
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Weitere Info demnächst, wenn der Prozess gegen einen Zauberkasterlhersteller am Landgericht München stattgefunden hat.
Kläger ist der Verband sozialer Wettbewerb http://www.vsw.info/