VPB warnt: Passivhaus ist nicht gleich Passivhaus

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"Mit
diesem Passivhaus reduzieren Sie Ihre Heizkosten auf Null!" Mit solchen und
ähnlichen Versprechungen locken manche Bauträger und Schlüsselfertiganbieter
potenzielle Hauskäufer. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor diesen
Angeboten und rät zur sorgfältigen Prüfung. "Natürlich", so Jürgen B. Schrader,
Vorsitzender des VPB, ist das Passivhaus das Haus der Zukunft, und es lässt sich
inzwischen sogar zu vergleichsweise erschwinglichen Preisen realisieren. Aber,
der Begriff "Passivhaus" ist gesetzlich nicht geschützt, die Werte, die
ein Passivhaus erreichen soll, sind nicht verbindlich geregelt." Deshalb können
Anbieter den Passivhausstandard ohne Risiko versprechen. "Der Bauherr sollte
sehr vorsichtig sein", warnt Jürgen B. Schrader, "zu dem Begriff
'Passivhausstandard' muss er sich im Vertrag unbedingt konkrete Heiz- und
Verbrauchswerte garantieren lassen." Nur so kann er später prüfen, ob er
wirklich ein Passivhaus bekommen hat oder nicht.



Das erste Passivhaus Deutschland entstand 1991 in
Darmstadt-Kranichstein. Es war eine Studie, begleitet unter anderem vom
Hessischen Umweltministerium. "Seither hat sich in der Fachwelt der Begriff
'Passivhaus' für all jene Häuser durchgesetzt, die pro Quadratmeter Wohnfläche
im Jahr nicht mehr als 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas verbrauchen",
erläutert VPB-Vorsitzender Schrader. Das sind sensationelle Werte, und wer ein
solches Haus besitzt, der spart wirklich Heizkosten.



Aber Vorsicht: Das Passivhaus darf nicht verwechselt werden mit
dem Niedrigenergiehaus: Das ist seit 2002 gesetzlich vorgeschriebener Standard
für alle Neubauten; Niedrigenergiehäuser verbrauchen maximal sieben Liter
Heizöl, beziehungsweise sieben Kubikmeter Erdgas, pro Quadratmeter Wohnfläche im
Jahr.



Wie, mit welchen Baustoffen und welcher Art der Dämmung der
Passivhausstandard im Einzelfall erreicht wird, das spielt keine Rolle. Das
Konzept aus Haus und Dämmung und die Berechnungen müssen stimmen. Zu den
zentralen Punkten des Passivhauskonzepts gehört neben der notwendigen
Lüftungsanlage, die ein völlig neues Lüftungsverhalten der Bewohner erfordert,
vor allem die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Das Haus muss absolut luftdicht
sein, damit wertvolle Wärme mit der Luft nicht durch Ritzen und Fugen entweichen
kann. "Das lässt sich mit einem Blower-Door-Test, der auch eine Leckstellensuche
umfasst, zuverlässig überprüfen", erklärt Vorsitzender Schrader. "Deshalb muss
auch ein solcher Test im Vertrag verbindlich festgeschrieben werden."



Zu den klassischen Leistungen der VPB-Baufachleute gehört die
baufachliche Beratung beim Abschluss des Kaufvertrages wie auch die Kontrolle
des gesamten Bauverlaufs. "Gerade bei jungen Technologien sollten Bauherren sich
den Rat erfahrener Fachleute holen", rät Jürgen B. Schrader; der VPB hat seit
seiner Gründung 1976 über 50.000 Bauherren beraten. "Übrigens", so erinnert der
VPB-Vorsitzende, "für echte Passivhäuser gibt es zinsgünstige Darlehen bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)."



<div align='right'>Siehe auch:

Verband Privater Bauherren e.V.
</div>
 
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