VPB rät Bauherren: Wohnfläche genau berechnen lassen

Diskutiere VPB rät Bauherren: Wohnfläche genau berechnen lassen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - "Es ist ein Skandal, wie manche Wohnflächenberechnungen aussehen". Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorstandsmitglied des Verbands...
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"Es
ist ein Skandal, wie manche Wohnflächenberechnungen aussehen". Thomas Penningh,
Bausachverständiger und Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherrn (VPB),
weiß, wovon er redet. "Seit einiger Zeit beobachten wir immer dreistere
Versuche, Bauherren und Immobilienkäufer bei der Wohnflächenberechnung zu
betrügen". Ziemlich kaltschnäuzig würden Balkone, Treppen, Loggien und
unbeheizte Wintergärten, Dachgeschosse, sogar Garagen und Abstellräume komplett
zur Wohnfläche hinzu addiert, um höhere Verkaufserlöse zu erzielen.



Ein immer wieder kehrendes Beispiel sind falsche
Wohnflächenberechnungen in Dachgeschossen. Häufig wird dabei die gesamte
Grundfläche als Wohnfläche berechnet. Auch die Bereiche unter den Dachschrägen.
"Dabei dürfen nur Flächen mit einer lichten Höhe von über zwei Metern komplett
als Wohnfläche deklariert werden. Niedrigere Raumabschnitte, zwischen einem und
zwei Metern lichter Höhe, fließen nur zur Hälfte in die Wohnflächenberechnung
ein, noch niedrigere Bereiche zählen bei der Wohnflächenberechnung gar nicht
mit", erläutert Bausachverständiger Penningh.



Andererseits dürfen Balkone, Loggien, Dachgärten und sogar
Terrassen in der Regel mit einem Viertel, aber maximal nur bis zur Hälfte ihrer
Grundfläche zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Treppenhäuser wiederum, wie
auch Treppenabsätze, haben in der Wohnflächenberechnung nichts zu suchen. Ebenso
wenig wie Kellerräume, auch wenn sie später als Party- oder Hobbyraum genutzt
werden können, oder Abstellräume in und außerhalb des Hauses oder der Wohnung.



Wie kann sich der Käufer einer Eigentumswohnung oder einer
Schlüsselfertig-Immobilie hier vor Betrug schützen? Der Bausachverständige rät:
"Der Bauherr oder Käufer sollte zunächst einmal auf einer Wohnflächenberechnung
gemäß
Wohnflächenverordnung
 (WoFlV)
bestehen. Sie gilt bundesweit und regelt detailliert, was alles zur Wohnfläche
zählt und wie diese berechnet und ausgemessen werden muss." Thomas Penningh rät
außerdem: "Ist das Objekt noch im Bau und wurde die Wohnflächenberechnung anhand
von Bauplänen ermittelt, dann sollte der Bauherr oder Käufer unbedingt auf einer
Überprüfung nach Baufertigstellung bestehen." Denn oft wird anders gebaut als im
Plan vorgesehen. Dadurch verändert sich dann mitunter auch die Wohnfläche -
häufig zum Nachteil des Käufers.



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