Vorteile für erneuerbare Energien bei modifiziertem Baugenehmigungsverfahren in Frankreich

Diskutiere Vorteile für erneuerbare Energien bei modifiziertem Baugenehmigungsverfahren in Frankreich im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Das reformierte Baugenehmigungsverfahren in Frankreich soll nun zum 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Experten erwarten beschleunigte...
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Das
reformierte Baugenehmigungsverfahren in Frankreich soll nun zum 1. Oktober 2007
in Kraft treten. Experten erwarten beschleunigte Genehmigungsverfahren mit mehr
Planungssicherheit und Transparenz auch für Windenergieprojekte.



Künftig nur noch drei Genehmigungsarten



Das französischen Baugesetzbuch (code de l’urbanisme) sieht
künftig einheitliche und vereinfachte Regeln für die verschiedenen
Genehmigungsarten vor. Statt bisher 11 wird es nur noch drei Genehmigungsarten (permis
de construire, permis d’aménanger, permis de démolir) sowie die
anzeigepflichtigen Bauvorhaben (déclaration préalable) geben. Neue
Antragsformulare wurden per arrêté vom 6. Juni 2007 am 21. Juni veröffentlicht.



Vereinfachtes Verfahren



Windkraftanlagen werden auch zukünftig der
Baugenehmigungspflicht unterliegen, jedoch soll das Bearbeitungsverfahren
gestrafft werden. Wie Sibylle Weiler, Avocat à la Cour und Rechtsanwältin bei
SK & Partner in Paris, ausführt, muss die Genehmigungsbehörde nun innerhalb
einer Frist von einem Monat die Vollständigkeitserklärung erteilen oder nach
einer nunmehr abschließenden Liste weitere Unterlagen anfordern. Der
Antragsteller muss die fehlenden Unterlagen innerhalb einer Frist von drei
Monaten einreichen. Neu ist, dass der Antragsteller lediglich eine formlose
Erklärung abgibt, dass er zu dem Bauvorhaben berechtigt ist. Damit wird die
Bearbeitungszeit des Antrags verkürzt.



Ferner kann der Inhaber einer Baugenehmigung den Beginn der
Widerspruchsfrist nun selbst in Gang setzen. Diese Frist beginnt mit Aushang der
Baugenehmigung auf der Baustelle, unabhängig vom Zeitpunkt des Aushangs bei der
örtlichen Behörde. Gegnerverbände können in der Regel nur noch Widerspruch
einlegen, wenn deren Statuten bei Beantragung der Baugenehmigung bereits bei der
Präfektur hinterlegt waren. Bei Einreichung eines Widerspruchs wird der
Gültigkeitszeitraum der Baugenehmigung von zwei Jahren nun automatisch
unterbrochen. Die Rücknahmefrist der Genehmigungsbehörde für rechtswidrig
erteilte Baugenehmigungen wurde von vier auf drei Monate verkürzt.



Bauherr bestätigt Konformität künftig selbst



Neu ist ebenfalls, dass der Bauherr selbst bestätigt, dass das
Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung erstellt wurde. Eine Kontrolle ist zwar
für Windenergieanlagen in einer Frist von fünf Monaten nach Fertigstellung immer
noch vorgeschrieben, jedoch wird es künftig kein Konformitätszertifikat mehr
geben.



Weitere Auskünfte zur Projektentwicklung in Frankreich sowie die
deutsch-französischen Fassungen der Tarifdekrete für Windstrom, Solarstrom,
Biogas und Geothermie können per
Mail
an

Sterr-Kölln & Partner GbR
angefordert werden. (Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinärer
Beratungsdienstleister für Unternehmen und Projekte. Ein
Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist der Bereich "Erneuerbare Energien".)



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