H
Hans-Paul Esztermann Sachverständiger SHK
- Beiträge
- 771
Der Bundestag hat das Verbot der Nachspeicherheizungen aufgehoben.
Bisher galt: vor 1990 installierte Anlagen durften noch bis 2019 und später installierte Anlagen maximal 30 Jahre betrieben werden.
Die Begründung: Sie sollen als "Stromspeicher" bei einem Überangebot dienen.
So kann man es auch sehen.
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,900537,00.html
Bisher galt: vor 1990 installierte Anlagen durften noch bis 2019 und später installierte Anlagen maximal 30 Jahre betrieben werden.
Die Begründung: Sie sollen als "Stromspeicher" bei einem Überangebot dienen.
So kann man es auch sehen.
http://www.manager-magazin.de/politik/artikel/0,2828,900537,00.html