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Der Bundestag hat das Verbot der Nachspeicherheizungen aufgehoben.
Bisher galt: vor 1990 installierte Anlagen durften noch bis 2019 und später installierte Anlagen maximal 30 Jahre betrieben werden.
Die Begründung: Sie sollen als "Stromspeicher" bei einem Überangebot dienen.
So kann man es auch...