nachspeicherheizungen

  1. H

    Verbot der Nachspeicherheizungen aufgehoben

    Der Bundestag hat das Verbot der Nachspeicherheizungen aufgehoben. Bisher galt: vor 1990 installierte Anlagen durften noch bis 2019 und später installierte Anlagen maximal 30 Jahre betrieben werden. Die Begründung: Sie sollen als "Stromspeicher" bei einem Überangebot dienen. So kann man es auch...
Zurück
Oben