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Caillean
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Hallo zusammen,
ich bin relativer Neuling auf dem Gebiet der Altbausanierung und gerade etwas überfordert mit der Sanierung meines Elternhauses (Einzelkulturdenkmal). Sowohl inhaltlich als auch besonders was diese denkmalrechtliche Genehmigung und den damit verbundenen Steuervorteil angeht.
Mal kurz zur aktuellen Situation:
Das Haus meiner Eltern hat (auch dank falscher Sanierung in den 80er Jahren) einen komplett durchfeuchteten Keller. Wir haben es hier mit aufsteigender Feuchte zu tun, die aufgrund einer Wandverkleidung und Plastikfarbe nun mind 30 Jahre im Mauerwerk hing und nicht abtrocknen konnte. Dadurch sind die Stahlträger verrostet, der Auflieger hinüber und das Haus sackt ein einer Ecke bereits ab. Auch ist fraglich in wie weit das Fundament fest ist oder ebenfalls absackt.
Als Vorbereitung haben wir in den letzten Tagen das Mauerwerk freigelegt und es trocknet langsam ab.
Die Fachfirma möchte:
1. den Keller mittels Injektionstechnik (Creme auf Silan-Basis) trocken legen
2. den Stahlträger durch Stützen abfangen, Entrosten, Auflager freilegen
3. Herstellen einer von der Außenwand getrennten Mauerwerksstütze
4. ein Riss-Monitoring über ein Jahr, um zu bestätigen (oder auszuschließen), dass das Fundament instabil ist
Soweit nun der Plan für Phase 1 der Sanierung
Wir haben nun unterschiedliche Meinungen bezüglich dieser Injektionstechnik gehört und sind unsicher, ob wir das wirklich machen lassen sollen. Zumal wir auch die Konsequenzen nicht absehen können, wenn wir es nicht machen würden. Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können und weiß Rat?
Zum finanziellen Teil und der "Denkmal-Afa"
Das Ganze ist ein ziemlich teures Vergnügen (selbst wenn wir auf die Injektion verzichten) und wir würden hier gerne zumindest den Steuervorteil erhalten, den man mit einer denkmalrechtlichen Genehmigung theoretisch bekommen könnte.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob solche Themen überhaupt vom Denkmalschutz abgedeckt werden? Nach meinem Verständnis handelt es sich natürlich um Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals. Immerhin geht ja auch um ein statisches Problem und darum, die Bausubstanz zu erhalten. Oder übersehe ich dabei etwas?
Auch würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob es dabei einen Unterschied gibt zwischen dem "Einzeldenkmal" und dem "Ensemble-Schutz".
Ich hoffe es hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können und weiß einen Rat
Viele Grüße
Caillean
ich bin relativer Neuling auf dem Gebiet der Altbausanierung und gerade etwas überfordert mit der Sanierung meines Elternhauses (Einzelkulturdenkmal). Sowohl inhaltlich als auch besonders was diese denkmalrechtliche Genehmigung und den damit verbundenen Steuervorteil angeht.
Mal kurz zur aktuellen Situation:
Das Haus meiner Eltern hat (auch dank falscher Sanierung in den 80er Jahren) einen komplett durchfeuchteten Keller. Wir haben es hier mit aufsteigender Feuchte zu tun, die aufgrund einer Wandverkleidung und Plastikfarbe nun mind 30 Jahre im Mauerwerk hing und nicht abtrocknen konnte. Dadurch sind die Stahlträger verrostet, der Auflieger hinüber und das Haus sackt ein einer Ecke bereits ab. Auch ist fraglich in wie weit das Fundament fest ist oder ebenfalls absackt.
Als Vorbereitung haben wir in den letzten Tagen das Mauerwerk freigelegt und es trocknet langsam ab.
Die Fachfirma möchte:
1. den Keller mittels Injektionstechnik (Creme auf Silan-Basis) trocken legen
2. den Stahlträger durch Stützen abfangen, Entrosten, Auflager freilegen
3. Herstellen einer von der Außenwand getrennten Mauerwerksstütze
4. ein Riss-Monitoring über ein Jahr, um zu bestätigen (oder auszuschließen), dass das Fundament instabil ist
Soweit nun der Plan für Phase 1 der Sanierung
Zum finanziellen Teil und der "Denkmal-Afa"
Das Ganze ist ein ziemlich teures Vergnügen (selbst wenn wir auf die Injektion verzichten) und wir würden hier gerne zumindest den Steuervorteil erhalten, den man mit einer denkmalrechtlichen Genehmigung theoretisch bekommen könnte.
Ich bin mir allerdings unsicher, ob solche Themen überhaupt vom Denkmalschutz abgedeckt werden? Nach meinem Verständnis handelt es sich natürlich um Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals. Immerhin geht ja auch um ein statisches Problem und darum, die Bausubstanz zu erhalten. Oder übersehe ich dabei etwas?
Auch würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob es dabei einen Unterschied gibt zwischen dem "Einzeldenkmal" und dem "Ensemble-Schutz".
Ich hoffe es hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können und weiß einen Rat
Viele Grüße
Caillean