SOKA-BAU bietet ein "Frühwarnsystem" für Auftraggeber an

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SOKA-BAU
hat gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien ein so genanntes Frühwarnsystem für
Hauptunternehmer eingerichtet. Ziel ist es, Hauptunternehmer davor zu schützen,
für Beitragsrückstände der Nachunternehmer gegenüber SOKA-BAU zu haften. Denn
ein Hauptunternehmer haftet nach §1a Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht
nur für die Einhaltung der Mindestlöhne und die Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch für die Zahlung der
Urlaubskassenbeiträge seines Nachunternehmers. Er haftet wie ein Bürge, daher
wird auch von "Bürgenhaftung" gesprochen. "Die Bürgenhaftung gilt für den
Einsatz ausländischer und inländischer Nachunternehmer", sagt Peter Radmacher,
Abteilungsdirektor Europa bei SOKA-BAU.



Neues Frühwarnsystem ist unkompliziert



Um sein Haftungsrisiko zu vermindern, konnte der Auftraggeber
bisher seinen Nachunternehmer auffordern, ihm einen Bescheinigung von SOKA-BAU
über die ordnungsgemäße Teilnahme am Urlaubskassenverfahren vorzulegen.
Wesentlich schneller und sicherer ist es, wenn der Unternehmer die Information
Monat für Monat direkt von SOKA-BAU erhält. Deshalb wurde von den
Tarifvertragsparteien gemeinsam mit SOKA-BAU nun ein Frühwarnsystem
eingerichtet. Dieses Frühwarnsystem setzt eine einmalige Bevollmächtigung von
SOKA-BAU zur Auskunftserteilung gegenüber dem Hauptunternehmer voraus.
Entsprechende Vollmachtsformulare können bei SOKA-BAU ab sofort angefordert
werden.



Liegt SOKA-BAU eine solche Auskunftsvollmacht vor, erhält der
Hauptunternehmer monatlich eine Bescheinigung, aus der sich die vom
Nachunternehmer gemeldeten Arbeitnehmer, bezogen auf den angegebenen Zeitraum
bzw. die genannte Baustelle, ergeben. Zudem wird bescheinigt, ob die damit
verbundenen Beiträge gezahlt sind oder noch Beitragsrückstände bestehen. Der
Hauptunternehmer wird zeitnah informiert und kann so schnell reagieren. Damit
minimiert sich sein Risiko, für Beitragsrückstände des Nachunternehmers haftbar
gemacht zu werden.



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