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Bauarbeitnehmer
sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2003
noch bis zum 31. Dezember 2005 an SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
Bauwirtschaft) stellen. Denn nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.
Ob einem Bauarbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus
dem Jahr 2003 - die so genannte Urlaubsentschädigung - zusteht, sieht er auf
seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher
ist, ob für 2003 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei
SOKA-BAU unter der Rufnummer <nobr>(0611) 707-4301</nobr> beraten lassen und einen Antrag zur
Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website
www.soka-bau.de unter
der Rubrik "Online-Service" kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach
ausfüllen und per Post bis spätestens 31. Dezember 2005 an SOKA-BAU schicken.
Das Geld werde umgehend überwiesen - so
SOKA-BAU.
SOKA-BAU sichert Urlaubsansprüche auf dem Bau
Da rund 40 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer nicht ganzjährig in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte
Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich
festgelegten Betrag bei SOKA-BAU ein. Wechselt ein Bauarbeitnehmer den
Arbeitgeber, nimmt er seinen Urlaubsanspruch mit. Wenn der Arbeitnehmer seinen
Urlaub nimmt, zahlt SOKA-BAU eine Urlaubsvergütung an ihn.
Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch
nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der
Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschädigung direkt
von SOKA-BAU auszahlen zu lassen.
<div align='right'>Siehe auch: siehe zudem:
sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2003
noch bis zum 31. Dezember 2005 an SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
Bauwirtschaft) stellen. Denn nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch.
Ob einem Bauarbeitnehmer noch ein Guthaben für Resturlaub aus
dem Jahr 2003 - die so genannte Urlaubsentschädigung - zusteht, sieht er auf
seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher
ist, ob für 2003 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei
SOKA-BAU unter der Rufnummer <nobr>(0611) 707-4301</nobr> beraten lassen und einen Antrag zur
Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website
www.soka-bau.de unter
der Rubrik "Online-Service" kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach
ausfüllen und per Post bis spätestens 31. Dezember 2005 an SOKA-BAU schicken.
Das Geld werde umgehend überwiesen - so
SOKA-BAU.
SOKA-BAU sichert Urlaubsansprüche auf dem Bau
Da rund 40 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer nicht ganzjährig in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte
Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich
festgelegten Betrag bei SOKA-BAU ein. Wechselt ein Bauarbeitnehmer den
Arbeitgeber, nimmt er seinen Urlaubsanspruch mit. Wenn der Arbeitnehmer seinen
Urlaub nimmt, zahlt SOKA-BAU eine Urlaubsvergütung an ihn.
Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch
nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der
Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschädigung direkt
von SOKA-BAU auszahlen zu lassen.
<div align='right'>Siehe auch: siehe zudem:
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