Neue Mindestlöhne im Baugewerbe

Diskutiere Neue Mindestlöhne im Baugewerbe im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Die Bundesregierung hat rechtzeitig zum 1. September die neuen Mindestlöhne am Bau per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz...
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Die
Bundesregierung hat rechtzeitig zum 1. September die neuen Mindestlöhne am Bau
per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zwingend
vorgeschrieben. Mit der Ende August im Bundesgesetzblatt veröffentlichten
"Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe" gelten ab
sofort neue Mindestlöhne für alle Betriebe, die in Deutschland Bauleistungen
anbieten. Darauf wies der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus
Wiesehügel, in einer Erklärung am Donnerstag hin. Die neuen Mindest-Stundensätze
betragen, wie von den Tarifvertragsparteien vereinbart, ...



  • im Westen (einschließlich Berlin)
    • 10,20 Euro für Hilfsarbeiter und
    • 12,30 Euro für Fachwerker.
  • in den neuen Bundesländern
    • 8,80 Euro bzw.
    • 9,80 Euro als verbindliche Untergrenze des Lohns.
Klaus Wiesehügel begrüßte die Entscheidung: "Mit den neuen
Mindestlöhnen haben die Unternehmen bis 2008 Planungssicherheit. Die
Tarifvertragsparteien wollen gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
dafür sorgen, dass die Mindestarbeitsbedingungen am Bau nicht unterschritten
werden und fairer Wettbewerb möglich ist. Das stabilisiere auch die
Arbeitsplätze in der heimischen Bauwirtschaft und helfe, Lohndumping sowie
illegale Beschäftigung zurückzudrängen. Klar ist für die IG BAU, dass die neuen
Mindestlöhne nicht zuletzt auch zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer vor
Ausbeutung wirkten. Heimische und ausländische Bauarbeiter haben den gleichen
Anspruch auf faire Entlohnung für ihre Arbeit - nur so ließe sich verhindern,
dass ausländerfeindliche Tendenzen entstehen und die Arbeiter gegeneinander
ausgespielt werden."



Die Mindestlöhne haben eine Laufzeit von einem Jahr und erhöhen
sich nach der Rechtsverordnung jährlich bis zum 31.8.2008 jeweils um 10 Cent.
Ausnahme: Der Mindestlohn 2 für Fachwerker im Osten bleibt bei 9,80 Euro.



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