C
Chewie
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Hallo an die Community,
ich habe einige Fragen und hoffe, dass wir hier, von nicht-amtlicher Seite, ein paar Hints bekommen können - die amtliche Seite war nämlich bisher irgendwas zwischen höflich bemüht-überfordert und schlicht inkompetent.
Zur Situation:
Ehemalige Arztvilla, Bauzeit 1898-1904, mit damals revolutuionären Techniken, die heute ziemlich normal sind. War damals wohl das Modernste, dass in unserer Region stand. Unter Schutz gestellt in den 70er Jahren ohne Begründung. Dann knapp 30 Jahren als Asylantenheim genutzt worden, was dem Gebäude massive Schäden in allen Bereichen beschert hat.
Dann unsaniert wieder der nicht einheimischen Besitzerin übergeben worden, die fast einen Schlag bekommen hat, als sie das Gebäude nach Jahrzehnten nochmal sah.
Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht, Hauseigentümerin wollte das Gebäude nur noch schnell loswerden - wir suchten eine solche Immobilie, da waren wir uns schnell einig.
Auftritt Denkmalschutz Part I:
Wir kaufen das Haus in der schriftlichen Aussage begründet, dass das Haus ein Fassadendenkmal ist. Fünf Monate nach dem Kauf bekommen wir einen Zweizeiler der Gemeinde, dass bei "Durchsicht der Akten" festgestellt worden sein, dass es sich um ein Volldenkmal handelt. Das ist ja schon ein gewisser Unterschied. Dann haben wir weitere zwei Monate warten müssen, bis wir die Bescheid fürs Finanzamt bekamen. Zur Ehrenrettung des sehr freundlichen Beamten muss gesagt werden: Er ist alleine in einer 20.000 Einwohner Gemeinde und übernimmt gleichzeitig noch das Bauamt und Teile des Ordnungsamts.
Aber da er eigentlich "nur nebenbei den Denkmalschutz macht" wird in nahezu allen Belangen Münster als übergeordnete Behörde befragt, die aufgrund von vier (!) Wechseln des Ansprechpartners innerhalb von 2 1/2 Jahren nahezu nichts machen. Wir warten jetzt seit 2 1/2 Jahren auf eine Genehmigung zum Bauen und wohnen solange in einer Ruine. Auf unsere Fragen heißt es immer "Ja, da ist ein neuer Ansprechpartner und der muss sich erst einarbeiten und er hat noch soviele andere Denkmäler erst".
Wir haben drei kleine Kinder unter drei Jahren in einer Denkmalruine mit rissiger Fassade und undichten Wänden, würden gern sanieren und dürfen nicht, weil uns ein Baustop aus Münster verpasst wurde infolge nicht vorhandener Genehmigung.
Ich habe aus der nahe gelegenen Großstadt erfahren, dass es auch anders geht, aber die sind nun mal nicht für unsere kleine ländliche Gemeinde zuständig.
Wir würden jetzt gern zumindest die Böden machen und die ärgsten Fassadenlöcher schließen, mussten uns aber wieder anhören, dass wir "ohne Genehmigung aus Münster" überhaupt nicht machen dürften im Haus selber.
Jetzt wechselt der Ansprechpartner in Münster schon wieder ... Zum August soll der/die vierte Neue seit Dezember 2009 kommen.
Können wir uns da irgendwie gegen wehren? Wir wollen sanieren, gern auch mit Auflagen, aber wir kommen nicht einmal zu weit. Die von der unteren Denkmalschutzbehörde benannte Architektin haben wir beauftragt - deren Pläne und Liste liegen jetzt seit Monaten vor, ohne irgendeine Reaktion.
Müssen wir den Baustop und die Auflagen beachten, wenn wir gar keine Förderung wollen? Oder anders rum: Wenn wir auf die Förderung pfeifen würden, können wir dann endlich anfangen zu sanieren?
Müssen wir gesundheitliche und finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen, nur weil wir in einem Volldenkmal wohnen?
Wer bestimmt, was ein Volldenkmal, was ein Fassadendenkmal, was überhaupt ein Denkmal ist? Die Akte bei der unteren Denkmalschutzbehörde war nämlich leer außer einem Zettel "Irgendwann in den 70ern auf die Denkmalliste gesetzt.". Ich frage mich bis heute, wie sie aus den zwei Zeilen entnehmen, WAS für ein Denkmal unser Haus ist.
Was sind schriftliche und mündliche Abmachungen mit der oberen Denkmalschutzbehörde in Münster wert? Uns wurde gesagt, da die entsprechende Sachbearbeiterin gewechselt habe und es danach drei Nahcfolger(innen) gab, müssten wir mit jeweils diesen Nachfolger(innen) alles neu verhandeln. So wurden die eigentlich genehmigten Fensterrestaurierungen plötzlich wieder verboten und der Balkonanbau, obwohl wir dies durch zweu Ortsbegehungen unter Zeugen und schriftlich von der ersten Ansprechparterin erlaubt bekommen hatten, weil von der Straße uneinsehbar. Uns wurde sogar gedroht, dass die bereits erfolgten Fenstereinbauten rückgängig gemacht werden müssten, da die die neue Ansprechpartnerin damit nicht mehr einverstanden sei. Zum Glück wurde die nach zwei Wochen dann wieder durch jemanden neuen ersetzt, der aber wiederum nur vier Monate dort war und dann wieder ersetzt wurde, der jetzt wieder durch jemanden Neuen ersetzt wird ...
Ist das normal?
Lieben Gruß
*etwas demoralisiert*
Sven aka Chewie
ich habe einige Fragen und hoffe, dass wir hier, von nicht-amtlicher Seite, ein paar Hints bekommen können - die amtliche Seite war nämlich bisher irgendwas zwischen höflich bemüht-überfordert und schlicht inkompetent.
Zur Situation:
Ehemalige Arztvilla, Bauzeit 1898-1904, mit damals revolutuionären Techniken, die heute ziemlich normal sind. War damals wohl das Modernste, dass in unserer Region stand. Unter Schutz gestellt in den 70er Jahren ohne Begründung. Dann knapp 30 Jahren als Asylantenheim genutzt worden, was dem Gebäude massive Schäden in allen Bereichen beschert hat.
Dann unsaniert wieder der nicht einheimischen Besitzerin übergeben worden, die fast einen Schlag bekommen hat, als sie das Gebäude nach Jahrzehnten nochmal sah.
Gemeinde sieht sich nicht in der Pflicht, Hauseigentümerin wollte das Gebäude nur noch schnell loswerden - wir suchten eine solche Immobilie, da waren wir uns schnell einig.
Auftritt Denkmalschutz Part I:
Wir kaufen das Haus in der schriftlichen Aussage begründet, dass das Haus ein Fassadendenkmal ist. Fünf Monate nach dem Kauf bekommen wir einen Zweizeiler der Gemeinde, dass bei "Durchsicht der Akten" festgestellt worden sein, dass es sich um ein Volldenkmal handelt. Das ist ja schon ein gewisser Unterschied. Dann haben wir weitere zwei Monate warten müssen, bis wir die Bescheid fürs Finanzamt bekamen. Zur Ehrenrettung des sehr freundlichen Beamten muss gesagt werden: Er ist alleine in einer 20.000 Einwohner Gemeinde und übernimmt gleichzeitig noch das Bauamt und Teile des Ordnungsamts.
Aber da er eigentlich "nur nebenbei den Denkmalschutz macht" wird in nahezu allen Belangen Münster als übergeordnete Behörde befragt, die aufgrund von vier (!) Wechseln des Ansprechpartners innerhalb von 2 1/2 Jahren nahezu nichts machen. Wir warten jetzt seit 2 1/2 Jahren auf eine Genehmigung zum Bauen und wohnen solange in einer Ruine. Auf unsere Fragen heißt es immer "Ja, da ist ein neuer Ansprechpartner und der muss sich erst einarbeiten und er hat noch soviele andere Denkmäler erst".
Wir haben drei kleine Kinder unter drei Jahren in einer Denkmalruine mit rissiger Fassade und undichten Wänden, würden gern sanieren und dürfen nicht, weil uns ein Baustop aus Münster verpasst wurde infolge nicht vorhandener Genehmigung.
Ich habe aus der nahe gelegenen Großstadt erfahren, dass es auch anders geht, aber die sind nun mal nicht für unsere kleine ländliche Gemeinde zuständig.
Wir würden jetzt gern zumindest die Böden machen und die ärgsten Fassadenlöcher schließen, mussten uns aber wieder anhören, dass wir "ohne Genehmigung aus Münster" überhaupt nicht machen dürften im Haus selber.
Jetzt wechselt der Ansprechpartner in Münster schon wieder ... Zum August soll der/die vierte Neue seit Dezember 2009 kommen.
Können wir uns da irgendwie gegen wehren? Wir wollen sanieren, gern auch mit Auflagen, aber wir kommen nicht einmal zu weit. Die von der unteren Denkmalschutzbehörde benannte Architektin haben wir beauftragt - deren Pläne und Liste liegen jetzt seit Monaten vor, ohne irgendeine Reaktion.
Müssen wir den Baustop und die Auflagen beachten, wenn wir gar keine Förderung wollen? Oder anders rum: Wenn wir auf die Förderung pfeifen würden, können wir dann endlich anfangen zu sanieren?
Müssen wir gesundheitliche und finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen, nur weil wir in einem Volldenkmal wohnen?
Wer bestimmt, was ein Volldenkmal, was ein Fassadendenkmal, was überhaupt ein Denkmal ist? Die Akte bei der unteren Denkmalschutzbehörde war nämlich leer außer einem Zettel "Irgendwann in den 70ern auf die Denkmalliste gesetzt.". Ich frage mich bis heute, wie sie aus den zwei Zeilen entnehmen, WAS für ein Denkmal unser Haus ist.
Was sind schriftliche und mündliche Abmachungen mit der oberen Denkmalschutzbehörde in Münster wert? Uns wurde gesagt, da die entsprechende Sachbearbeiterin gewechselt habe und es danach drei Nahcfolger(innen) gab, müssten wir mit jeweils diesen Nachfolger(innen) alles neu verhandeln. So wurden die eigentlich genehmigten Fensterrestaurierungen plötzlich wieder verboten und der Balkonanbau, obwohl wir dies durch zweu Ortsbegehungen unter Zeugen und schriftlich von der ersten Ansprechparterin erlaubt bekommen hatten, weil von der Straße uneinsehbar. Uns wurde sogar gedroht, dass die bereits erfolgten Fenstereinbauten rückgängig gemacht werden müssten, da die die neue Ansprechpartnerin damit nicht mehr einverstanden sei. Zum Glück wurde die nach zwei Wochen dann wieder durch jemanden neuen ersetzt, der aber wiederum nur vier Monate dort war und dann wieder ersetzt wurde, der jetzt wieder durch jemanden Neuen ersetzt wird ...
Ist das normal?
Lieben Gruß
*etwas demoralisiert*
Sven aka Chewie