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schwarzwaldhaus2012
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Hallo,
wir möchten Anfang 2012 ein altes Schwarzwald-Bauernhaus kaufen, um es energetisch zu sanieren und dann zu bewohnen. Bevor wir den Kauf wirklich tätigen, wollten wir auf der Gemeinde nachfragen, ob das Denkmalamt unsere energetische Sanierung ablehnen, bzw. mit Auflagen versehen könnte. Laut Gemeinde wird die Denkmaleigenschaft dieses Hauses aber erst festgestellt, wenn äußerliche Veränderungen geplant sind, soll heißen das Haus ist aktuell noch kein Denkmal, sondern ein normales Haus (so sehe ich das zumindest).
Wir sind nun am überlegen, ob wir die Sanierungsaktion (Dämmung der Außenwände,, der Böden, Decken, Installieren von neuen Fenstern, Austausch der Heizung), ohne Nachfrage beim Denkmalamt durchziehen werden. Laut Gesetzgeber sind unsere Baumaßnahmen alle verfahrensfreie Vorhaben und somit besteht für ein „normales“ Haus eigentlich kein Klärungsbedarf. Die direkte Kontaktaufnahme mit der Behörde scheuen wir, da bei einem ähnlichen Fall in unserem näheren Bekanntenkreis, das Denkmalamt die Sanierung sehr stark einschränkte und verteuerte.
Die Chance das das Haus bei Nachfrage keinen Denkmalschutz erhält ist vermutlich gleich null, da fast alle anderen baugleichen Häuser im Dorf bereits unter Denkmalschutz stehen. Die Frage ist nun, sind wir verpflichtet die Sanierung zu melden, oder sollte man keine schlafenden Hunde wecken.
Hat zu diesem Thema schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
wir möchten Anfang 2012 ein altes Schwarzwald-Bauernhaus kaufen, um es energetisch zu sanieren und dann zu bewohnen. Bevor wir den Kauf wirklich tätigen, wollten wir auf der Gemeinde nachfragen, ob das Denkmalamt unsere energetische Sanierung ablehnen, bzw. mit Auflagen versehen könnte. Laut Gemeinde wird die Denkmaleigenschaft dieses Hauses aber erst festgestellt, wenn äußerliche Veränderungen geplant sind, soll heißen das Haus ist aktuell noch kein Denkmal, sondern ein normales Haus (so sehe ich das zumindest).
Wir sind nun am überlegen, ob wir die Sanierungsaktion (Dämmung der Außenwände,, der Böden, Decken, Installieren von neuen Fenstern, Austausch der Heizung), ohne Nachfrage beim Denkmalamt durchziehen werden. Laut Gesetzgeber sind unsere Baumaßnahmen alle verfahrensfreie Vorhaben und somit besteht für ein „normales“ Haus eigentlich kein Klärungsbedarf. Die direkte Kontaktaufnahme mit der Behörde scheuen wir, da bei einem ähnlichen Fall in unserem näheren Bekanntenkreis, das Denkmalamt die Sanierung sehr stark einschränkte und verteuerte.
Die Chance das das Haus bei Nachfrage keinen Denkmalschutz erhält ist vermutlich gleich null, da fast alle anderen baugleichen Häuser im Dorf bereits unter Denkmalschutz stehen. Die Frage ist nun, sind wir verpflichtet die Sanierung zu melden, oder sollte man keine schlafenden Hunde wecken.
Hat zu diesem Thema schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas