@ Hallo Karin Pusch, das ist ganz lieb gemeint und auch schon informativ. Aber wenn es Stev wirklich um "sein" Haus geht, um dessen ursprüngliche Qualität geht, ist es bei weitem nicht ausreichend. Er muß vor einer denkmalpflegerisch klaren, qualitätvollen Restaurierung wirklich vor Ort sensibel suchen lassen und dieses muß auch richtig interpretiert und alles dokumentiert werden. Und zwar von einem Fachmann und nicht nur von jemand der sich dafür hält. Manchmal gehören mehrere Farbschichten zur selben Fassung.
Eine solche Befundung können nur gut ausgebildete Fachleute bewältigen. Sonst gibt es mit Sicherheit Abweichungen und Fehlinterpretationen, die dann wiederum ein falsches Farbkonzept bei der malerischen Ausführung bedeuten - und bewirken.
- Es ist die Frage, ob es Stev wirklich darum geht, das Original noch einmal nachwirken zu lassen.
@ Hallo Johann Müller, mit Ihren Angaben machen Sie den Leuten gleich wieder Angst, obwohl wir sicher gleiches meinen, aber vielleicht unterschiedliche Begriffe verwenden.(?) Für den "einfachen" Hausbesitzer ist das nicht durchzustehen, was Sie vorschlagen. (Jedenfalls hat bei uns niemand so viel Geld.)
Eine "bauforscherische Untersuchung" durchzuführen oder durchführen zu lassen, erhöht zwar den Wissensstand, aber ob es für ein Privathaus gemacht wird ???.
Ein Verformungsgerechtes Aufmaß halte ich als Vorarbeit für eine Befundung durch einen Wandrestaurator nicht in jedem Fall für notwendig, denn es geht hier "nur" um die Bemalung bzw. Anstriche. Freilich: Wenn Bauzeichnungen vorliegen, kann man die Befunde gleich darin eintragen (lassen).
Baugeschichtsforschung heißt auch, daß man versucht die Originalentwürfe oder alte Fotos und sonstige Nachweise zu finden, um daraus wieder Schlüsse zu ziehen - auch: Wonach soll man eigentlich suchen?
Eine restauratorische Befunduntersuchung ist das wichtigste, um frühere wertvolle Fassungen in ihrer Geschlossenheit zu dokumentieren - und zwar so, daß eine gute Malerfirma alles das im denkmalpflegerischen Sinne auch unsetzen kann, sprich Rekonstruktion des Originals. Sobald ein Detail, eine Farbangabe nicht mehr stimmt, bei der Befundung oder Ausführung, so stimmen dann ganze Bereiche nicht mehr.
Und das merkt nicht nur der Fachmann, wenn irgendwo die gestalterische Harmonie nicht mehr stimmt und vom Original abweicht. Manchmal kann oder muß man das Original freilegen und erhalten, meistens aber wird es als Kopie wiederholt.
Fröhliche Grüße
Dietmar Fröhlich
Dipl.-Rest.