Duschen mit geprüfter (Glas-)Sicherheit

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Ab
dem 1. September 2006 müssen alle Ganzglasduschen, die in Verkehr gebracht
werden, gemäß

DIN EN 14428 mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Norm ist im
Februar 2005 erschienen und behandelt die Anforderungen an Duschabtrennungen
bezüglich ihrer Funktion, der verwendeten Bestandteile Glas und Beschläge
inklusive der dazugehörigen Prüfverfahren. Vor diesem Hintergrund bieten die
SECURIT-PARTNER ab sofort das Duschenglas SGG SECURIT-D, das die Anforderungen
an das Einscheiben-Sicherheitsglas für Duschabtrennungen vollständig erfüllen
soll.



Die

DIN EN 14428 betrifft im Wesentlichen die klassische Ganzglasdusche für den
privaten und öffentlichen Bereich, die der Glaserfachbetrieb individuell nach
Aufmaß erstellt. Die SECURIT-PARTNER arbeiten gemeinsam mit den
Beschlagherstellern an einer Systematisierung von Konstruktionen, so dass die
Ganzglasduschen der Norm und damit der CE-Kennzeichnung entsprechend
gekennzeichnet werden können.



Für das Glas bedeutet dies den Nachweis der
Sicherheitseigenschaften, der Bruchfestigkeit und die Beständigkeit gegen
Chemikalien und Fleckenbildner sowie gegen Nass- und Trockenwechsel. Für die
Oberflächen der Beschläge muss ebenfalls eine entsprechende Resistenz gegen
Reinigungsmittel und Korrosion nachgewiesen werden. Die Haltbarkeit der
Beschläge ist durch eine vorgegebene Anzahl von Öffnungs- und Schließungszyklen
zu gewährleisten.



Nach der Norm DIN EN 14428 müssen nicht nur die einzelnen
Bauteile wie Glas und Beschläge geprüft sein, sondern es muss auch die
Gebrauchstauglichkeit der Dusche im fertigen Zustand nachgewiesen werden. Dies
betrifft im Wesentlichen den Spritzwasserschutz und die Standfestigkeit.



Mit dem Glas und den geprüften Systemen der Beschlaghersteller
haben Glaserfachbetriebe die Möglichkeit, auf Produkte zurückzugreifen, die alle
Anforderungen an Sicherheit, Dichtigkeit, Standfestigkeit und Qualität erfüllen.
Für das Glasbauunternehmen bedeutet dies, dass es nur in wenigen Ausnahmefällen
bei sehr ausgefallenen Konstruktionen eine Sonderprüfung einer Ganzglasdusche
vornehmen muss.



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