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Dietrich Sandra
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Hi
Wir haben ein Grundstück in einer denkmalgeschützen Ortschaft. Auf meinem Grundstück steht eine Scheune. Diese Scheune dürfen wir abreissen und einen Neubau drauf stellen.
Jetzt haben wir vom Bauamt eine ellenlange Liste mit Auflagen u.a. Holzfenster, Holztüren, Farbe der Dachziegel, franz. Gitter, Material der Regenrinnen und und und
Jetzt meinte ein Bekannter, daß wir diese Auflagen bei einem NEUBAU nicht bekönnen dürften - ist das korrekt?
Er meinte, daß uns bei einem Umbau ganz klar die Hände gebunden wären, aber nicht bei einem Neubau. Da das ja doch ein Kostenfaktor ist, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar
Viele liebe Grüsse
Sandra
Wir haben ein Grundstück in einer denkmalgeschützen Ortschaft. Auf meinem Grundstück steht eine Scheune. Diese Scheune dürfen wir abreissen und einen Neubau drauf stellen.
Jetzt haben wir vom Bauamt eine ellenlange Liste mit Auflagen u.a. Holzfenster, Holztüren, Farbe der Dachziegel, franz. Gitter, Material der Regenrinnen und und und
Jetzt meinte ein Bekannter, daß wir diese Auflagen bei einem NEUBAU nicht bekönnen dürften - ist das korrekt?
Er meinte, daß uns bei einem Umbau ganz klar die Hände gebunden wären, aber nicht bei einem Neubau. Da das ja doch ein Kostenfaktor ist, wäre ich für einen Tipp sehr dankbar
Viele liebe Grüsse
Sandra