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Katrin Müller
Guest
Ich habe in einer KGA einen Garten gepachtet mit einem Vorschriftsmäßigen Fachwerkhaus von 24qm und ein Flachbau aus stein von 22qm. Bei Pachtvertrag bekam ich die Auflage innerhalb einer bestimmten Frist diesen Flachbau (ausgestattet vom Vorpächter, eine Seite begehbar als Schlafraum mit Toilette und Waschbecken und Elektrik, die andere Seite begehbar als Schuppen für sämtliche Gartengeräte und Werkzeug. Was kann ich tun, um diesen Bau nicht abreissen zu müssen ? Da dieser Bau am hinteren Ende des Garten steht,ist er von draußen nicht ersichtbar und stört auch Niemanden. Es ist einfach eine Sünde und ich könnte heulen. Bitte helft mir! Katrin Müller