Kauf einer Altbauwohnung: BJ. ca. 1900 Wasserschaden

Diskutiere Kauf einer Altbauwohnung: BJ. ca. 1900 Wasserschaden im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ich interessiere mich für eine Altbauwohnung im 1. Stock welche einen Wasserschaden hat. Die Maklerin hat mir erzählt dieser sei wegen einer...
O

Otto6

Beiträge
12
altbauwohnung-wasserschaden-wohnung-i26341_2020122173643.jpgIch interessiere mich für eine Altbauwohnung im 1. Stock welche einen
Wasserschaden hat. Die Maklerin hat mir erzählt dieser sei wegen einer Undichtheit der Dusche der darüberlegenden Einheit entstanden. Ich habe mit dem Eigentümer telefoniert und dieser hat mir gesagt dass die Rohrleitungen Probleme bereitet haben. Es sei aber jetzt alles repariert. Es sind in fast allen Räumen jeweils ziemlich lokal Flecken. Er hat mir weiters erzählt, dass er die Wohnung in einem "sehr schlechten Zustand" übernommen hat. "Die Wände sind hinuntergehängt" was auch immer das bedeutet. Ich hab dann nachgefragt dann wollte er aber nicht mehr darüber reden. Es gibt auch Querrisse über die ganze. Decke. Der Dachstuhl selbst ist alt , die Querlatten und die Dachziegel scheinen jedoch neu zu sein. Den Keller konnten wir nicht besichtigen. Ich würde die Wohnung gerne kaufen mache mir jedoch wegen des Wasserschadens etwas sorgen. Wie schlimm ist dieser?

liebe Grüße
Otto
 
fleck-weiterer-ausladenden-i26341_2020122174031.jpgweiterer Fleck

dieser Fleck ist im WC. Das WC war in einem kleinen ausladenden Teil des Gebäudes
 
weiterer-fleck-therme-i26341_2020122174153.jpgweiterer Fleck

direkt über der Therme
 
Von Farbe bis Abriss

Guten Abend,

anhand von ein paar Fotos kann hier keinerlei Aussage getroffen werden. Hier kann jeder nur raten. Sie werden Antworten bekommen die vom normalen Streichen bis hin zum Abriss des ganzen Hauses wahrscheinlich reichen. Denken Sie auch daran, dass, auch wenn Sie die Wohnung kaufen, Ihnen nicht die Decken gehören. Eine Sanierung kann also nur in Absprache der gesamten Eigentümergemeinschaft erfolgen.

Allgemein kann man jedoch sagen, das es doch ein recht umfänglich Wasserschaden ist. Würde es sich nur um eine Dusche handeln, wäre maximal ein Raum betroffen. Ist dieser Schaden nicht richtig behoben, könnten auf sie enorme Renovierungskosten zukommen, die schnell um fünfstelligen Bereich liegen.

Fragen Sie also daher den Verkäufer nach Rechnungen der Firma, die den Wasserschaden saniert hat beziehungsweise nach der Trocknungsfirma. Vielleicht können Sie sogar die Firma einmal kontaktieren oder mit der Eigentümergemeinschaft reden.

Des Weiteren brauchen Sie hier unbedingt einen Gutachter, der genau noch einmal die Wohnung anschaut. Selbstverständlich sollen Sieauch den Keller begutachten.

Danach können Sie entscheiden, ob sie noch die Wohnung haben wollen.
 
Informationen erlesen

oben in der Menüleiste unter Lesestoff gibt es Dateien von Georg Böttcher, da steht auch was für Hauskäufer. Das träfe in vielen Punkten auch für Sie zu. Ohne genaue Infos sowohl von den anderen Eigentümern als auch von den involvierten Firmen würde ich gar nichts kaufen. So nebenbei kann man dem Verkäufer auch mal sagen, das arglistig verschwiegene Mängel zu Schadensersatzansprüchen führen können. Er ist also vollumfänglich auskunftspflichtig.
 
Danke Holger

vielen Dank für die rasche und freundliche Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Ich werde ihren Rat befolgen und mich wieder melden. Auch danke ich Pope für die Information.
liebe Grüße
Otto
 
Thema: Kauf einer Altbauwohnung: BJ. ca. 1900 Wasserschaden

Neueste Themen

Zurück
Oben