Hausschwamm nicht gemeldet

Diskutiere Hausschwamm nicht gemeldet im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Meine Frage ans Forum Wenn ein Gutachter den echten Hausschwamm feststellt wer muß ihn der Bauaufsichtsbehörde melden ? Besitzer oder...
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Egon Bruch

Guest
Hallo

Meine Frage ans Forum

Wenn ein Gutachter den echten Hausschwamm feststellt
wer muß ihn der Bauaufsichtsbehörde melden ?
Besitzer oder auch Gutachter.
( laut Sächische Bauordnung für das Jahr 2003 heisst es unverzüglich)

Was ist wenn er das nicht macht ?

2. Besitzer weiß seit dem Jahr 2002 davon ,meldet aber erst 2004.
Verkauft 2003 ohne Information an den neuen Käüfer.
Bauaufsichtsbehörde wendet sich 2007 an neuen Eigentümer
mit der Auflage sichern und sanieren weil bis dato nichts passierte.
Kleine Ergänzung:Es handelt sich um ein Haus mit
2 Eingängen und eigenen Hausnummern.
In jedem Haus sind 6 Wohnungen.
In Haus 1 habe ich meine Wohnung.
Die anderen Wohnungen im Haus 1 wurden auch 2003 verkauft.
Der Hausschwamm ist aber in Nr 2 wo er immer noch Besitzer aller Wohnungen ist.
Da ich aber nach einer Teilungserkärung die im Jahr 2001 gemacht wurde , Besitzer eines Eigentumsanteil mit Sondernutzungsrecht für meine Wohnung bin, fordert mich nun
die Bauaufsichtsbehörde auf mich daran zu beteiligen.

Brauche dringend Rat
Danke

Egon Bruch
 
Übrigens

In der Stellungsnahme des Gutachters aus dem Jahr 2003 steht:
Es besteht Gefahr für Leib und Leben und es wurde auf Gefahren der Standsicherheit von Decken hingewiesen.

Ich lese das aus dem Brief der Bauaufsichtbehörde vor den wir jetzt erhalten haben.


Wie bereits erwähnt brauche dringend Rat
Egon Bruch
 
Da stellen sich mir doch gleich noch ein paar Fragen:
- Wieso handelt die Bauaufsicht nicht, wenn doch Lebensgefahr besteht ? M.E. wäre eine Nutzungsuntersagungsverfügung durchaus angemessen.
Für Sie heißt das aber : Ausziehen !
- mir kommt da ein leiser Betrugsverdacht gegen den Alteigentümer > Staatsanwalt für zuständig !
Strafrahmen bis 5 Jahre

Allerdings ist es richtig, daß sich die Behörde an die Verfügungsberechtigten wendet, die ja jetzt Zustandsstörer sind.
Sie werden anwaltlichen Rat brauchen.
Der SV hat sich m.E. durchaus korrekt verhalten, weil er den Alteigentümer unterrichtet hat, er hat auch Verschwiegenheitspflichten. Die Rolle des Schurken im Spiel scheint ja besetzt zu sein.

Grüße
 
Alles klar das es Betrug war ist mir durchaus bewusst.

AAAAber wieso wendet sich die Bauaufsichtsbehörde erst jetzt an mich und warum soll ich zahlen wo ich zum damaligen Zeitpunkt kein Besitzer war.

Ist bei Gefahr für Leib und Leben nicht sofortiges handeln Pflicht,muss der Sache nicht sofort nachgegangen werden.
Im übrigen hat sich natürlich der Hausschwamm weiter ausgebreitet und der Schaden ist größer als damals.

Dann stellt sich mir noch die Frage was heißt unverzüglich ? Das ich erst 1 Jahr später den Befall melde ! ich kann doch erst ab meinem Kauf für das herangezogen werden was ab dann auch passiert.

Ich bedanke mich
Egon Bruch
 
Wohnungseigentum

Hallo Herr Bruch,

Wenn Sie Miteigentümer sind ,handelt die Bauaufsicht ja richtig.
Alles andere ist eine Rechtsfrage, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten kann.

Viele Grüße
 
der SV...

Habe ich doch für mich gerade nochmal nachschauen müssen, weil mich Egon Bruch ins schwitzen gebracht:
Als SV für Holzschutz habe ich gegenüber meinem AG die Verpflichtung auf Schäden durch Echten Hausschwamm, Hausbock und Termiten hinzuweisen und ihn darüber aufzuklären was er zu tun hat - nämlich dem BauOA über das Vorkommen und die anschließende fachgerechte Beseitigung Mitteilung zu erstatten.
In meinen Gutachten sieht der Satz so aus:
"Sollte im Gebäude durch nachfolgende Untersuchungen, Teile mit Befall durch Echten Hausschwamm, Hausbock oder Termiten festgestellt wurden, ist dem zuständigen BauOA über die Beauftragung und dem Abschluss bekämpfender Maßnahmen
Mitteilung zu erteilen (SächsBO § 13, Pkt. 2)."
An anderer Stelle wird auf die fachgerechte Beseitigung durch sachkundiges Personal hingewiesen.
Als Gutachter bin ich jedoch nicht dazu verpflichtet dem Bau OA selber Mitteilung zu erstatten.
So mein momentaner Kenntnisstand, aber ich werde das anderer Stelle nochmal erforschen um das auch für mich mal abschließend zu klären und das Ergebnis anschließend hier einfügen.
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri
 
Soviel mir geläufig ist, hält sich die Behörde immer an die aktuellen Eigentümer, denen dann allerdings Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um z.B. bei Nachweis eines arglistig verschwiegenen Mangels Schadenersatz fordern zu können.
 
Fazit der Antworten...

von mehreren anderen SV und einem Baurechtsanwalt:
Für den SV reicht es aus seinen Auftraggeber, respektive im Streitfall die beteiligten Parteien über eine Gefahr für "Leib und Leben" in Kenntnis zu setzen, er muß sich nicht mit dem BauOA ins Benehmen setzen.
Im Falle wirklich eklatanter Situationen (Haus stürzt ein oder sowas, gehört es allerdings mehr als zum guten Ton hier alle Hebel in Bewegung zu setzen. So einen Fall sehe ich aber für diesen eingeschränkten Betrachtungswinkel bei Egon Bruch jetzt nicht.
Grüße
Martin Malangeri
 
Thema: Hausschwamm nicht gemeldet

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