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Inka1
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
meine Frage hat eigentlich mit "Fachwerk" nichts zu tun.
Aber vielleicht bekomme ich doch eine Info dazu...
Weiss jemand wie das mit der Wärmeschutzverordnung ist, wenn man auf einem Grundstück ein grösseres, massives Wochenend/Gartenhaus errichten lässt (mit Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer)? Ist man dann auch daran gebunden?
Im Moment steht eine alte Gartenlaube auf dem Grundstück. Aber es ist auch für Wohnbebauung geeignet, da mitten im Dorf.
meine Frage hat eigentlich mit "Fachwerk" nichts zu tun.
Aber vielleicht bekomme ich doch eine Info dazu...
Weiss jemand wie das mit der Wärmeschutzverordnung ist, wenn man auf einem Grundstück ein grösseres, massives Wochenend/Gartenhaus errichten lässt (mit Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer)? Ist man dann auch daran gebunden?
Im Moment steht eine alte Gartenlaube auf dem Grundstück. Aber es ist auch für Wohnbebauung geeignet, da mitten im Dorf.