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Bromm Edmund
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Zwischenzeitlich sollte doch jeder der technisch ein wenig versteht wissen, dass diese Verfahren ungeeignet sind.
Mauertrockenlegung alter feuchter Gebäude mittels elektropysikalischer Verfahren ist meist nur "Lug und Trug"
In nahezu betrügerischer Weise wird von einigen Herstellern versprochen, mit sogenannten Erdstrahlablenkgeräten zum Teil primitivster Bauart eine Trockenlegung zu erwirken.
So wurde kürzlich einer älteren Hausbesitzerin in München mit 83 Jahren erklärt, dass durch das Aufstellen eines solchen „Entfeuchtungsgerät“ die Trockenlegung ihrer Fassade und des Kellers erfolge. Dafür wurden dieser Frau „nur“ 14.000 € in Rechnung gestellt.
Um es kurz zu machen: In der Praxis funktioniert dies alles nicht. Um so erstaunlicher ist es, wie viel „Fachleute„ auf diesen Hokuspokus immer wieder hereinfallen.
Diese Rosstäuscher tauchen in der letzten Zeit wieder öfter auf.
Die Werbung verspricht eine sehr „umweltfreundliche und schonende“ Sanierungsmethode ohne Lärm; ohne Aufgraben usw..
Viele Hausbesitzer haben Angst, dass bei einer Trockenlegung ihr Haus „Schaden“ erleidet.
Deswegen haben es manche Firmen leicht, ihre „mauerwerksschonenden“, jedoch auch fragwürdigen Verfahren anzubieten. Die Werbung sagt aus: ohne Schmutz; kein Lärm und auch das Aufgraben ist nicht notwendig.
Es fällt auf, dass insbesondere die Anbieter von elektrophysikalischen Verfahren mit zweifelhaften Argumenten sehr aggressiv im Wettbewerb auftreten. Diese sind sehr geschickt darin, die jeweils anderen Verfahren schlecht zu machen.
Man brauche sich nur die Prospekte und Homepages dieser Anbieter anzusehen, die die sogenannte schonende Mauerwerkstrockenlegung verkaufen. Fast alle Anbieter haben Hinweise darauf, dass die jeweils andere „Seite“ viele Fehler und Mängel hat und zu Schäden führt.
Es sind viele Parameter entschlüsselt, die „Saugfähigkeit“ der meisten Baustoffe ist gut erforscht. Diese Saugfähigkeit ergibt sich aus den Parametern:
· Anzahl und Verzweigung der Kapillaren
· Durchmesser, nach Größe und Häufigkeit eingeteilt
· Oberflächenbenetzung dieser Kapillaren
Was hilft eine Patentanmeldung?
Völlig falsch ist es natürlich, wenn behauptet wird, dass ein Verfahren nur deswegen funktioniert, weil es zum Patent angemeldet wurde. Auch wenn eine Patenterteilung erfolgte, so ist damit nicht ausdrücklich bewertet, ob ein Verfahren auch zum Erfolg führt, sondern nur, dass es sich um etwas Neues (noch nicht auf dem Markt) handelt.
Ausführliche Informationen hierzu auf meiner Homepage : www.isarbautenschutz.de unter Schriften.
Antwort von edmundbromm (Gast)
vom: 10.06.2004 um 14:39 Uhr
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Noch ein Praxisbeispiel:
Vor kurzem wurde in Landshut (also ein Jahr vor der 800 Jahrfeier) einer Fa. die sich mit elektroosmotischen „Trockenlegungsmaßnahmen“ beschäftigt erlaubt an mehreren Objekten so eine Anlage einzubauen. Es wurde auch in der Presse darüber berichtet.
Darauf hin haben sich einige Wettbewerber beschwert und einen Sachverständigen eingeschaltet.
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist jedoch, dass bei dieser Auseinandersetzung zwischen einem Sachverständigen (der mich dazugezogen hatte) und der Städtischen Behörde sowie dem Geschäftsführer des deutschen Holz- und Bautenschutzes von einem Hersteller unter anderem behauptet wurde, dass die Lehr- und Versuchsanstalt Villach dieses Verfahren ständig wissenschaftlich überprüft und für gut befunden hat.
Es war für mich unvorstellbar, dass diese Angaben korrekt sein konnten.
Ich recherchierte in dieser Angelegenheit weiter und konnte mich nur wundern wie viel Verlogenheit auf einem Blatt Papier möglich ist. Als ich den zuständigen Mitarbeiter – einen Professor - erreichte und diesen zur Rede stellte, dass ein anerkanntes öffentliches Institut (vergleichbar mit unserer Bundesanstalt für Materialprüfung) sich so einen Fehler erlaube, bekam ich zu hören, dass gegen diese Firma bereits Strafanzeige erstattet wurde. Seit ich den Sachverhalt den Verantwortlichen der Stadtverwaltung vorgetragen habe herrscht Funksstille.
Dies wirkt deswegen so schwer weil, wenn ein Hausbesitzer oder Immobilienverwalter davon hört, dass sogar die Stadtverwaltung ihre Objekte mit solchen Verfahren „trockenlegen“ lässt, viele ohne weitere Prüfungen, auch auf solche untauglichen Verfahren hereinfallen.
Resümee
Fakt ist, dass es einige Phänomene gibt, die sehr komplex sind und dadurch von der Wissenschaft nicht immer und exakt im Zusammenwirken vorhersehbar sind.
Fest steht jedoch, dass die Baustoffe und die daraus resultierenden Gesetzmäßigkeiten, insbesondere die Saugfähigkeit; Oberflächenbenetzungen und die kapillaren Kräfte, sehr gut erforscht sind. Und nur wenn es gelingt, dieses Saugverhalten zu unterbinden, kann man von einem brauchbaren und für die Praxis tauglichem Verfahren sprechen.
Fachleute diskutieren nicht kontrovers, sondern sie sind sich einig, dass es sich bei den elektrophysikalischen Verfahren um ungeeignete Verfahren für die Praxis der Mauertrockenlegung handelt.
Seit über 30 Jahren beschäftige ich mich mit der Bauinstandsetzung. Ich arbeite viel mit Praktikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, außerdem mit namhaften Materialherstellern eng zusammen.
Niemand zwingt mich ein bestimmtes Produkt zu verwenden. Ich habe keine Verträge mit irgendwelchen Firmen, um daraus eine Abhängigkeit abzuleiten oder ein bestimmtes Produkt oder Verfahren verwenden zu müssen.
Alle meine Entscheidungen bei der Instandsetzung feuchter Gebäude werden ausschließlich nach „Denk-mal-pflegerischen“ und wirtschaftlichen Kriterien sowie unter den Gesichtspunkten der Ökonomie und der Ökologie festgelegt.
Ich gebe zu, einige Jahre an solche Verfahren geglaubt zu haben. Die meisten der so bearbeiteten Objekte sind jedoch in einem schlechten Zustand und nicht „trocken“.
Es hat viel Zeit, Kraft und Geld gekostet herauszufinden, welche Ursachen dies hat. Wenn ein Gebäude nach einer Instandsetzung z. B. mit Sanierputz neu verputzt wird, dauert es viele Jahre, um den Erfolg - oder den Misserfolg zu entdecken.
Es ist sicher wünschenswert Verfahren zu wählen, welche schonend und substanzerhaltend eingesetzt werden können. Ein ausgebrochener Ziegel ist dabei sicher kein Schaden. Es steht keinesfalls dafür, deswegen andere, als die in der Praxis bewährten Verfahren durch sehr umstrittene zu ersetzen!
Ich würde mich freuen, wenn hierzu jemand seinen Kommentar abgiebt.
Aber auch geschädigte sollten sich bei mir bitte melden.
Mauertrockenlegung alter feuchter Gebäude mittels elektropysikalischer Verfahren ist meist nur "Lug und Trug"
In nahezu betrügerischer Weise wird von einigen Herstellern versprochen, mit sogenannten Erdstrahlablenkgeräten zum Teil primitivster Bauart eine Trockenlegung zu erwirken.
So wurde kürzlich einer älteren Hausbesitzerin in München mit 83 Jahren erklärt, dass durch das Aufstellen eines solchen „Entfeuchtungsgerät“ die Trockenlegung ihrer Fassade und des Kellers erfolge. Dafür wurden dieser Frau „nur“ 14.000 € in Rechnung gestellt.
Um es kurz zu machen: In der Praxis funktioniert dies alles nicht. Um so erstaunlicher ist es, wie viel „Fachleute„ auf diesen Hokuspokus immer wieder hereinfallen.
Diese Rosstäuscher tauchen in der letzten Zeit wieder öfter auf.
Die Werbung verspricht eine sehr „umweltfreundliche und schonende“ Sanierungsmethode ohne Lärm; ohne Aufgraben usw..
Viele Hausbesitzer haben Angst, dass bei einer Trockenlegung ihr Haus „Schaden“ erleidet.
Deswegen haben es manche Firmen leicht, ihre „mauerwerksschonenden“, jedoch auch fragwürdigen Verfahren anzubieten. Die Werbung sagt aus: ohne Schmutz; kein Lärm und auch das Aufgraben ist nicht notwendig.
Es fällt auf, dass insbesondere die Anbieter von elektrophysikalischen Verfahren mit zweifelhaften Argumenten sehr aggressiv im Wettbewerb auftreten. Diese sind sehr geschickt darin, die jeweils anderen Verfahren schlecht zu machen.
Man brauche sich nur die Prospekte und Homepages dieser Anbieter anzusehen, die die sogenannte schonende Mauerwerkstrockenlegung verkaufen. Fast alle Anbieter haben Hinweise darauf, dass die jeweils andere „Seite“ viele Fehler und Mängel hat und zu Schäden führt.
Es sind viele Parameter entschlüsselt, die „Saugfähigkeit“ der meisten Baustoffe ist gut erforscht. Diese Saugfähigkeit ergibt sich aus den Parametern:
· Anzahl und Verzweigung der Kapillaren
· Durchmesser, nach Größe und Häufigkeit eingeteilt
· Oberflächenbenetzung dieser Kapillaren
Was hilft eine Patentanmeldung?
Völlig falsch ist es natürlich, wenn behauptet wird, dass ein Verfahren nur deswegen funktioniert, weil es zum Patent angemeldet wurde. Auch wenn eine Patenterteilung erfolgte, so ist damit nicht ausdrücklich bewertet, ob ein Verfahren auch zum Erfolg führt, sondern nur, dass es sich um etwas Neues (noch nicht auf dem Markt) handelt.
Ausführliche Informationen hierzu auf meiner Homepage : www.isarbautenschutz.de unter Schriften.
Antwort von edmundbromm (Gast)
vom: 10.06.2004 um 14:39 Uhr
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Noch ein Praxisbeispiel:
Vor kurzem wurde in Landshut (also ein Jahr vor der 800 Jahrfeier) einer Fa. die sich mit elektroosmotischen „Trockenlegungsmaßnahmen“ beschäftigt erlaubt an mehreren Objekten so eine Anlage einzubauen. Es wurde auch in der Presse darüber berichtet.
Darauf hin haben sich einige Wettbewerber beschwert und einen Sachverständigen eingeschaltet.
Der Gipfel der Unverfrorenheit ist jedoch, dass bei dieser Auseinandersetzung zwischen einem Sachverständigen (der mich dazugezogen hatte) und der Städtischen Behörde sowie dem Geschäftsführer des deutschen Holz- und Bautenschutzes von einem Hersteller unter anderem behauptet wurde, dass die Lehr- und Versuchsanstalt Villach dieses Verfahren ständig wissenschaftlich überprüft und für gut befunden hat.
Es war für mich unvorstellbar, dass diese Angaben korrekt sein konnten.
Ich recherchierte in dieser Angelegenheit weiter und konnte mich nur wundern wie viel Verlogenheit auf einem Blatt Papier möglich ist. Als ich den zuständigen Mitarbeiter – einen Professor - erreichte und diesen zur Rede stellte, dass ein anerkanntes öffentliches Institut (vergleichbar mit unserer Bundesanstalt für Materialprüfung) sich so einen Fehler erlaube, bekam ich zu hören, dass gegen diese Firma bereits Strafanzeige erstattet wurde. Seit ich den Sachverhalt den Verantwortlichen der Stadtverwaltung vorgetragen habe herrscht Funksstille.
Dies wirkt deswegen so schwer weil, wenn ein Hausbesitzer oder Immobilienverwalter davon hört, dass sogar die Stadtverwaltung ihre Objekte mit solchen Verfahren „trockenlegen“ lässt, viele ohne weitere Prüfungen, auch auf solche untauglichen Verfahren hereinfallen.
Resümee
Fakt ist, dass es einige Phänomene gibt, die sehr komplex sind und dadurch von der Wissenschaft nicht immer und exakt im Zusammenwirken vorhersehbar sind.
Fest steht jedoch, dass die Baustoffe und die daraus resultierenden Gesetzmäßigkeiten, insbesondere die Saugfähigkeit; Oberflächenbenetzungen und die kapillaren Kräfte, sehr gut erforscht sind. Und nur wenn es gelingt, dieses Saugverhalten zu unterbinden, kann man von einem brauchbaren und für die Praxis tauglichem Verfahren sprechen.
Fachleute diskutieren nicht kontrovers, sondern sie sind sich einig, dass es sich bei den elektrophysikalischen Verfahren um ungeeignete Verfahren für die Praxis der Mauertrockenlegung handelt.
Seit über 30 Jahren beschäftige ich mich mit der Bauinstandsetzung. Ich arbeite viel mit Praktikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern, außerdem mit namhaften Materialherstellern eng zusammen.
Niemand zwingt mich ein bestimmtes Produkt zu verwenden. Ich habe keine Verträge mit irgendwelchen Firmen, um daraus eine Abhängigkeit abzuleiten oder ein bestimmtes Produkt oder Verfahren verwenden zu müssen.
Alle meine Entscheidungen bei der Instandsetzung feuchter Gebäude werden ausschließlich nach „Denk-mal-pflegerischen“ und wirtschaftlichen Kriterien sowie unter den Gesichtspunkten der Ökonomie und der Ökologie festgelegt.
Ich gebe zu, einige Jahre an solche Verfahren geglaubt zu haben. Die meisten der so bearbeiteten Objekte sind jedoch in einem schlechten Zustand und nicht „trocken“.
Es hat viel Zeit, Kraft und Geld gekostet herauszufinden, welche Ursachen dies hat. Wenn ein Gebäude nach einer Instandsetzung z. B. mit Sanierputz neu verputzt wird, dauert es viele Jahre, um den Erfolg - oder den Misserfolg zu entdecken.
Es ist sicher wünschenswert Verfahren zu wählen, welche schonend und substanzerhaltend eingesetzt werden können. Ein ausgebrochener Ziegel ist dabei sicher kein Schaden. Es steht keinesfalls dafür, deswegen andere, als die in der Praxis bewährten Verfahren durch sehr umstrittene zu ersetzen!
Ich würde mich freuen, wenn hierzu jemand seinen Kommentar abgiebt.
Aber auch geschädigte sollten sich bei mir bitte melden.