Wegen gelockerter Abstandsregelungen Heizöllagerung ohne Platzprobleme

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Dank
ihrer kompakten Bauform beanspruchen heutige Ölheizgeräte nur wenige
Quadratmeter Platz, und zwar einschließlich der Vorratsbehälter für die flüssige
Wärme. Denn bis zu 5000 Liter Heizöl dürfen im Aufstellraum des Heizkessels
gelagert werden. Für doppelwandige Batterietanks sind diese Aufstellbedingungen
soeben erleichtert worden.



Unter Berücksichtigung der hohen Sicherheitseigenschaften
solcher Tanksysteme aus Kunststoff (PE und PA) mit integrierter
Kunststoff-Auffangwanne oder mit einem Stahlblechmantel hat das Deutsche
Institut für Bautechnik (DIBt) die Vorschriften für die Wandabstände
modifiziert. Bei ihnen ist an drei Seiten ein Mindestwandabstand von nur fünf
Zentimetern und an einer Seite von 40 Zentimetern ausreichend. Diese Regelung
gilt für bis zu fünf solcher Behälter in einreihiger Aufstellung.



Damit ergeben sich nach Auskunft des
Instituts für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) größere Freiheiten
bei der eigenen Wärmebevorratung.
So passe ein doppelwandiger Batterietank
zusammen mit einem bodenstehenden Ölheizgerät
problemlos in einen Haustechnikraum
von noch nicht einmal vier Quadratmetern
Größe. Bei der Verwendung eines
wandhängenden Öl-Brennwertgerätes werde
sogar noch weniger Platz benötigt. Auf einen
solchen doppelwandigen Tank mit einem
Fassungsvermögen von beispielsweise 1500
Litern entfallen dabei insgesamt weniger als
1,8 Quadratmeter Stellfläche.



<div align='right'>Siehe auch:
Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO)</div>
 
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