Vermieter haften für Trinkwasserqualität

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Jeden
Monat sind Mitarbeiter vom Gesundheitsamt unterwegs, um die Trinkwasserqualität
in Schulen, Kindergärten, Hotels und Gaststätten zu überprüfen. Doch seit kurzem
sind die Wege länger. Denn jetzt müssen alle Einrichtungen überwacht werden, die
Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitstellen.



Grund dafür ist die novellierte Europäische
Trinkwasserverordnung (TVO), die seit 1. Januar 2003 in Kraft ist. Danach gelten
verschärfte Richtlinien für den Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser, von
denen viele Vermieter in Deutschland betroffen sein könnten. So berücksichtigt
die neue TVO erstmals, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur
Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen. Bisher wurden die Grenzwerte dafür
im Wasserwerk kontrolliert. Der Begriff "Trinkwasser" wird als "Wasser für den
menschlichen Gebrauch" definiert. So gilt neben dem als Lebensmittel verwendeten
Wasser auch das Wasser, das zur Körperpflege und -reinigung dient sowie
Spülwasser für Gegenstände, die bestimmungsgemäß mit dem menschlichen Körper
oder Lebensmitteln in Berührung kommen, als Trinkwasser. Zu den
Wasserversorgungsanlagen gehören jetzt das gesamte Leitungsnetz und die
Hausinstallation. Somit erstreckt sich der Geltungsbereich der TVO bis zu jedem
Wasserhahn, also auch auf die gesamte Trinkwasserinstallation in Häusern und
Wohnungen. Werden dort Schadstoffe wie Blei oder Kupfer festgestellt, die erst
durch marode Hausleitungen in das Trinkwasser gelangen, haftet der Vermieter.



Entsprechend der neuen TVO haben Vermieter sicherzustellen, dass
Trinkwasserqualität in Leitungssystemen gewährleistet ist. Für die Überwachung
des Trinkwassers innerhalb der Hausinstallation ist der jeweilige Hausbesitzer
verantwortlich. So darf der Hausbesitzer anderen (seinen Mietern, Hotelgästen,
Krankenhauspatienten, Schülern, Mitarbeitern, Konzertbesuchern etc.) nur Wasser
in Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen.



Bei Beanstandungen drohen Bußgelder und die Auflage, die Ursache
unverzüglich zu beseitigen. Treten Krankheiten auf Grund einer Verschmutzung des
Trinkwassers auf, drohen sogar Freiheitsstrafen für Hauseigentümer. Im §64 (1)
des Bundesseuchenschutzgesetz heißt es beispielsweise dazu: "Wer als Unternehmer
oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser als Trinkwasser (...) abgibt
oder anderen zur Verfügung stellt, das den Anforderungen (...) nicht entspricht,
haftet mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder wird mit Geldstrafe
bestraft."



Wasserproben entnehmen die Gesundheitsämter bisher nur in
Einrichtungen wie öffentlichen Toiletten oder Schwimmbädern, in denen
Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Weicht die
Wasserqualität von den vorgeschriebenen Richtlinien ab, müssen Betreiber dieser
Einrichtungen mit einer Geldstrafe rechnen. Kontrollen wie sie bisher in Schulen
oder Kindergärten durchgeführt werden, kommen zukünftig aber auch auf Vermieter
und Hauseigentümer zu. Denn in der neuen TVO wird darauf verwiesen, dass
Trinkwasser am Wasserhahn aller Verbraucher zu überwachen ist und auch Mieter
können auf Wunsch kontrollieren lassen.



Sind Mieter und Vermieter unsicher über den Zustand der
Leitungen im Haus, können Wasserfilter am Hausanschluss oder an den Wasserhähnen
eine Lösung sein. Solche Filter (z.B. Carbonit Filtersysteme) hätten den Vorteil
sogar Schadstoffe wie Medikamentenrückstände, polare Pestizide oder
Astbestfasern zu filtern, die in der TVO nicht erfasst sind und nicht
kontrolliert werden.



Weitere Informationen zu Wasserfiltern und Studien sind über die
Homepage der

CARBONIT Filtertechnik GmbH
abrufbar.



ausgewählte weitere Meldungen:<img src="http://www.baulinks.de/webplugin/2004/http://www.baulinks.de/webplugin/2004/i/m-leer.gif" alt="Wasserfilter, Trinkwasser, Trinkwasserqualität, europäische Trinkwasserverordnung, TVO, Filtersysteme, Trinkwasserversorgung, Lebensmittel, Vermieter, Wasserversorgungsanlagen, Filtersystem, Hausinstallation, Wasserhahn, Trinkwasserinstallation, Hausleitungen, Toiletten, Schwimmbäder" width="8" height="8" border="0"> <strong style="font-weight: 400">



siehe zudem:
  • Literatur / Bücher zu den Themen

    Planen und Bauen-Forum </div>
 
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