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Lotte
Guest
Guten Tag,
wir haben nun ein Haus gefunden, das uns sehr gefällt, und das wir gerne kaufen möchten. An diesem Haus wurde leider viel herumgepfuscht, beispielsweise fehlen teilweise Fensterbänke an den Außenseiten, so dass sich dort das Wasser ungehindert seinen Weg ins Fachwerkholz bahnen konnte. Dort ist also Insekten- und Pilzbefall zu vermuten, wenn wir Pech haben, auch Hausschwamm. Fluglöcher und Holzzerstörungen sind bereits zu sehen.
Ich bin nun auf der Suche nach Tips, wie wir uns am besten beim Kauf dieses Objekts absichern. Mit geht es um § 442 BGB - die Rechte eines Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Wie sollte mit diesem vermuteten Mangel bei der Formulierung des Kaufvertrages umgegangen werden? Schließlich wollen wir ja (unter anderem) mit diesem vermuteten Mangel einen geringeren Kaufpreis begründen.
Sollten wir vor der Abgabe eines Kaufangebotes auf einer Sachverständigen-Untersuchung der beschädigten Holzteile bestehen? (Das geht ja nicht ohne Beschädigung des Objekts...)
Hat vielleicht jemand eine Empfehlung für einen Sachverständigen im Raum Mainz/Worms (Rheinhessen), der uns hier weiterhelfen kann?
Ich habe schon einmal woanders gefragt, und bekam den Rat, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Nur, es ist doch nicht Sache des Käufers, diesen heranzuziehen (so diverse Urteile). Und, der Sachverständige kann ja seine Arbeit nur tun, wenn die Bausubstanz geöffnet wird, d.h. bspw. die Bretter, mit denen die schadhaften Fachwerkbalken verkleidet/versteckt wurden, entfernt werden. Das können wir ja nur im Zusammenwirken mit dem Verkäufer tun, der die Öffnungen absegnen muss. Der Verkauf und somit der ganze Kontakt läuft aber über einen Makler.
Mit herzlichem Dank,
Lotte
wir haben nun ein Haus gefunden, das uns sehr gefällt, und das wir gerne kaufen möchten. An diesem Haus wurde leider viel herumgepfuscht, beispielsweise fehlen teilweise Fensterbänke an den Außenseiten, so dass sich dort das Wasser ungehindert seinen Weg ins Fachwerkholz bahnen konnte. Dort ist also Insekten- und Pilzbefall zu vermuten, wenn wir Pech haben, auch Hausschwamm. Fluglöcher und Holzzerstörungen sind bereits zu sehen.
Ich bin nun auf der Suche nach Tips, wie wir uns am besten beim Kauf dieses Objekts absichern. Mit geht es um § 442 BGB - die Rechte eines Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Wie sollte mit diesem vermuteten Mangel bei der Formulierung des Kaufvertrages umgegangen werden? Schließlich wollen wir ja (unter anderem) mit diesem vermuteten Mangel einen geringeren Kaufpreis begründen.
Sollten wir vor der Abgabe eines Kaufangebotes auf einer Sachverständigen-Untersuchung der beschädigten Holzteile bestehen? (Das geht ja nicht ohne Beschädigung des Objekts...)
Hat vielleicht jemand eine Empfehlung für einen Sachverständigen im Raum Mainz/Worms (Rheinhessen), der uns hier weiterhelfen kann?
Ich habe schon einmal woanders gefragt, und bekam den Rat, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Nur, es ist doch nicht Sache des Käufers, diesen heranzuziehen (so diverse Urteile). Und, der Sachverständige kann ja seine Arbeit nur tun, wenn die Bausubstanz geöffnet wird, d.h. bspw. die Bretter, mit denen die schadhaften Fachwerkbalken verkleidet/versteckt wurden, entfernt werden. Das können wir ja nur im Zusammenwirken mit dem Verkäufer tun, der die Öffnungen absegnen muss. Der Verkauf und somit der ganze Kontakt läuft aber über einen Makler.
Mit herzlichem Dank,
Lotte