Trinkwasserhygiene erlaubt keine Kompromisse (auch) im häuslichen Bereich

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Eine Studie der Universität Münster zur Verbreitung von
Legionellen zeigt: 48 von 400 Proben aus Ein- und Zweifamilienhäusern waren
positiv. Bei Untersuchungen von 146 privaten Wohnhäusern im Jahre 2002 in
Italien wurde in rund 23 Prozent der Trinkwasserproben Legionellen und in rund
38 Prozent der Trinkwasserproben Pseudomonaden festgestellt.



  • Abweichungen von technischen Regeln,
  • nicht sachgerechte Benutzung,
  • ungünstige Temperaturbereiche,
  • Fehlanschlüsse und
  • die Verwendung von nicht zugelassenen Werkstoffen
... sind die häufigsten Ursachen für mikrobiologische Probleme.
Hygieneexperten empfehlen daher, keine gefährlichen Kompromisse bei der
häuslichen Trinkwasserversorgung einzugehen und nur Komponenten zu verwenden,
deren Werkstoffe im Trinkwasserbereich gemäß den gültigen Vorschriften
zugelassen sind.
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Sanitärtechnikhersteller Geberit beispielsweise bietet mit Geberit Mepla und
Geberit Mapress Systeme an, die vielfältigste Einsatzbereiche und Anforderungen
bei der Trinkwasserinstallation abdecken. Alle Komponenten unterliegen
strengsten produktionsbegleitenden Qualitätsprüfungen - vom Rohmaterial bis zum
fertigen Produkt.



Keine halbherzigen Lösungen - Fachleute konsultieren



Durch die Umsetzung der novellierten europäischen
Trinkwasserverordnung und weiterer Regelwerke in der Hausinstallation hat die
Trinkwasserhygiene in Europa einen bisher nicht gekannten Stellenwert erreicht.
Besondere Sorgfaltspflichten sind bei der Planung, der Ausschreibung, der
Ausführung und dem Betrieb von Trinkwasserinstallationen gemäß gesetzlicher
Regelungen und den anerkannten Regeln der Technik zu beachten.



Die meisten Menschen achten im Haushalt auf Sauberkeit.
Mindestens die gleichen Ansprüche sollten sie auch an ihre
Trinkwasserinstallation, die unser Lebensmittel Nr. 1 transportiert, stellen.
Trinkwasser können wir nicht ersetzen, vieles andere schon. Als Betreiber der
Trinkwasserinstallation ist jeder Hausbesitzer daher zum Handeln verpflichtet.
Im Haus müssen ...



  • Verweilzeiten des Trinkwassers (Stagnationen) minimiert,
  • Toteitungen entfernt und
  • fehlende Isolierungen angebracht werden.
Auch in selten genutzten Gästebädern muss Wasser fließen.
Andernfalls ist die Leitung komplett von der Trinkwasserinstallation zu
entfernen. Ein konsequentes Temperaturmanagement, ein regelmäßiger Austausch des
Wassers und die Einhaltung der Temperaturgrenzen des Wassers (Warmwasser mind.
60°C und Kaltwasser möglichst nicht über 20°C), sowie eine regelmäßige Wartung
der Anlage durch den Installateur oder den Betreiber sind Pflicht.



Jeder Hausbesitzer ist zum Handeln verpflichtet



Der Betreiber von Gebäuden muss sicherstellen, dass das
Trinkwasser an den verschiedenen Entnahmestellen die vorgeschriebene Qualität
besitzt. Der Filter, der hinter dem Wasserzähler installiert ist, dient nur der
Entfernung von groben Partikeln, wie Sandkörnern und Rost. Bakterien oder Viren
entfernt er nicht. Filter, auch rückspülbare Filtereinheiten, müssen regelmäßig
gemäß Herstellerangaben gereinigt werden. Werden die Filter nicht gewartet oder
gereinigt, kommt es zum Wachstum von Bakterienkolonien, die kontinuierlich an
das vorbei fließende Trinkwasser abgegeben werden und dieses kontaminieren. Bei
der Nutzung von Regenwasser als wassersparende Maßnahme ist eine Trennung der
verschiedenen Leitungen optisch zwingend erforderlich, um Fehlanschlüsse zu
vermeiden. Regenwassernutzungsanlagen sind entsprechend der Vorschriften
auszulegen, zu installieren und zu kennzeichnen. Eine Nachspeisung von
Regenwasserspeicherbehältern ist nur über einen freien Auslauf erlaubt. Ein
regelmäßiger Verbrauch von Trinkwasser verhindert Stagnationen im System. Nach
längeren Stagnationszeiten, das sind Abwesenheiten ab drei Tage, sollte das
gesamte System gespült werden, bevor das Wasser für den menschlichen Gebrauch
verwendet wird. Hierfür sind sämtliche Wasserhähne so lange zu öffnen bis der
vollständige Wasseraustausch erreicht ist.



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