Grundsätzlich eine tolle Idee
aber bedenke unbedingt die eventuellen Fallstricke bei deinem Vorhaben.
M. E. darf dir ein verantwortungsbewusster Fachmann auf der Grundlage dieses eigentlich nichtssagenden Fotos hier im Forum keinerlei Auskunft bezügl. deiner Anfrage „Toter Hausschwamm…“ geben.
Mehr dazu nach folgenden Hinweisen, die mindestens so bedeutsam sind als deine, möglicherweise unbegründeten, Bedenken bezgl. des Hausschwamms.
Dein Kaufvorhaben ist für dich existenziell bedeutsam!
Im Gegensatz zum Kauf einer bereits bewohnten, unsanierten Eigentumsgeschosswohnung ist dein Vorhaben einen Dachboden zu kaufen und zum Wohnraum auszubauen ein echtes Vabanquespiel!
Löblicherweise will die Regierung diese ungenutzten Wohnraumreserven durch Abspeckung von restriktiven Bauvorschriften aktivieren.
Bisher ist das aber nur eine Ankündigung, mehr leider nicht!
Ich rate dir dringend:
1. Fordere vom Verkäufer ein qualifiziertes Holzschutzgutachten für Dach- und Bodengebälk ein!
Sollte er da im Mindesten zicken lass die Finger davon!
Dann hat er seine Gründe, weiß mehr als er dir erzählen will ! :-(
Sollte das Gutachten eine unbedenkliche Sachlage bezüglich der Holzbauteile ergeben,
würde ich zunächst eine Reservierung mit dem Verkäufer bis zur Klärung der folgenden Fragen vereinbaren,
die du (teils) nur durch eine zunächst
formlose Bauvoranfrage beim zuständigen Amt
beantwortet bekommst.
- Ist das Treppenhaus brandschutztechnisch überhaupt geeignet den bisherigen Dachboden
(künftig DB) wohnungswirtschaftlich zu nutzen?
- Ist die Dimensionierung der Deckenbalken (sollen ja das Tragwerk für den Fußboden deiner geplanten Wohnung werden) ausreichen für die Belastung einer wohnwirtschaftlichen Nutzung?
- Darfst du Gauben in das Dach einbauen?
Ausschließlich nur schrägliegende Dachflächenfenster in der gesamten Wohnung werden zur Qual!
Kein ,zumindest horizontal, freier Blick in die Umgebung, die Straße, den Park oder Garten!
Das bedeutet totale Isolation!
- Wäre im Fall der wohnungswirtschaftlichen Nutzung des DB das Anleitern der Feuerwehr an ein Notausstiegfenster gewährleistet?
Andernfalls müsstest du ein Brandschutzleitersystem anbringen! Informiere dich über die Kosten!
- Gibt es evtl. weitere brandschutztechnische Auflagen seitens der Behörden?
- Müssen die Miteigentümer lt. Teilungsurkunde diese Baumaßnahmen widerspruchslos über sich ergehen lassen?
- Wer würde ansonsten mögliche Mietminderungen übernehmen?
Treffe zu letzteren Fragen mit dem Verkäufer verbindliche Vereinbarungen zur Aufnahme in den KV.
Andernfalls hast du irgendwann die Mütze auf!
Hausschwamm:
Toten Hausschwamm gibt es eigentlich nicht!
Die Sporen des echten Hausschwammes SCHLAFEN nachgewiesen 20 Jahre und durchaus mehr!
Wenn er tatsächlich irgendwann mal in Holzgebälk gelebt hat,
kann er schon beim Einbringen von geringster Feuchtigkeit (z.B. verkipptes Anmachwasser für den Trockenbaufugenspachtel),
egal ob im Dachstuhl oder Deckengebälk über der obersten Wohnung, zu neuem Leben erwachen!
Ist Hausschwamm eine spontane Vermutung von dir oder fiel der Begriff mal im Haus bzw. bei der Besichtigung?
Die Bedenken von @Holzkopf solltest du unbedingt ernst nehmen. Könnte was dran sein!
Holzauge sei wachsam!