Tarifpartner am Bau einigen sich auf Tarifabschluss

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Die
Tarifvertragsparteien am Bau haben sich in den frühen Morgenstunden des 21. Juni
2005 nach einem zwanzigstündigen Verhandlungsmarathon auf einen Tarifabschluss
geeinigt. Darin sind folgende Punkte enthalten:



  1. Die Wochenarbeitszeit wird von derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden
    ohne Lohnausgleich erhöht. Daraus ergibt sich eine Sommerarbeitszeit von 41 und
    eine Winterarbeitszeit von 38 Stunden. Damit sinken die Lohnkosten um 2,5%.



  2. Die Mindestlöhne am Bau werden ab 1. September diesen Jahres
    ebenfalls gesenkt, und zwar um 1,7%. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgt jeweils
    zum 1. September eine Anhebung der Mindestlöhne um 0,10 Euro. Die Laufzeit des
    Mindestlohntarifvertrages soll bis zum 31. August 2008 verlängert werden.



  3. Die Bautarifvertragsparteien vereinbarten einen neue
    Leistungslohnregelung; die bisherige Tariflohngarantie entfällt, stattdessen
    wird eine Bonus- wie auch eine Malusregelung eingeführt.



  4. Der Lohnausgleich (Sozialkassenverfahren) entfällt zum
    Jahresende 2005.



  5. Die Urlaubsvergütung wird durch die bisherigen bauspezifischen
    Ausgleichsbeträge verringert; daraus ergibt sich eine Kostenentlastung um 0,4
    Prozentpunkten.



  6. Die Löhne und Gehälter werden in den alten Bundesländern zum 1.
    April 2006 um 1% erhöht. Dieser Tarifvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr.



Die von den Arbeitgebern geforderte Erweiterung der
betrieblichen Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit konnte nicht
durchgesetzt werden. Aber immerhin wurde die Wochenarbeitszeit flächendeckend
von derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich verlängert. Die
Gesamtentlastung beträgt für alle Baubetriebe 3,0%, insbesondere durch die
Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich sowie durch die
Abschaffung des Lohnausgleichs zum Jahresende. Darüber hinaus wurden Sonderlöhne
für die Betriebe des Stuckateurgewerbes auf dem Niveau des Maler- und
Lackiererhandwerks vereinbart.



Die Einführung eines modernen Leistungslohns wird bei
entsprechender betrieblicher Umsetzung ebenfalls zu einer höheren
Konkurrenzfähigkeit der heimischen Baubetriebe führen, insbesondere durch die
darin enthaltene Bonus- und Malus-Regelung sowie der Wegfall der
Tariflohngarantie und die neuen Möglichkeiten einer betrieblichen
Leistungslohngestaltung ohne verbindliche Akkordvorgaben.



Der schwierige Tarifkompromiss steht allerdings unter einem
doppelten Vorbehalt: Zum einen müssen diejenigen Verbände, die dem
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das Verhandlungsmandat für
Lohnverhandlungen entzogen haben, dem Kompromiss in allen Punkten zustimmen.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Tarifeinigung nur dann in Kraft treten
kann, wenn die Rechtsverordnung über die gesenkten Mindestlöhne erlassen worden
ist. Ein großer Teil, aber längst nicht alle Verhandlungsziele konnten erreicht
werden. Ob die erreichte Kostenentlastung zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Baubetriebe ausreichen wird, werden die
Mitgliedsverbände zu entscheiden haben.



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