Sturz auf dem Gehweg - Haftung für hochstehende Bodenplatte

Diskutiere Sturz auf dem Gehweg - Haftung für hochstehende Bodenplatte im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Städte müssen Fußgängern, die auf einem Gehweg über eine drei Zentimeter hochstehende Platte stolpern und sich dabei verletzen, haften. Das hat...
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Städte
müssen Fußgängern, die auf einem Gehweg über eine drei Zentimeter hochstehende
Platte stolpern und sich dabei verletzen, haften. Das hat das OLG Hamburg
entschieden.



Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war eine Frau an einem
späten Vormittag auf einem anderthalb Meter breiten Bürgersteig zu Fall
gekommen. Sie war über eine Bodenplatte gestolpert, die am rechten Gehwegrand
drei Zentimeter in die Höhe stand. Später verklagte sie die Stadt auf
Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diese, so meinte sie, habe ihre
Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das OLG Hamburg gab der Frau Recht (Az.:
14 U 195/04).



Nach der überwiegenden Rechtsprechung liege der "Grenzwert", bis
zu dem Fußgänger Gehweg-Unebenheiten hinnehmen müssten, bei etwa zwei
Zentimetern. Dieser Wert sei hier mit drei Zentimetern Höhenunterschied deutlich
überschritten gewesen. Die Stadt, so das OLG, hätte die Gefahr erkennen und
beseitigen müssen. Da sie dies versäumte, habe sie ihre
Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse dafür haften.



Allerdings müsse sich die verletzte Frau ein erhebliches
Eigenverschulden anrechnen lassen. Der Unfall habe sich gegen 11.30 Uhr
vormittags bei vollem Tageslicht ereignet, so das Gericht. Die Fußgängerin habe
den Boden also gut sehen können und sei gehalten gewesen, auf diesen zu achten.
Die vorstehende Platte sei sehr gut zu erkennen gewesen. Auch der Umstand, dass
die Frau die Straße überqueren wollte und deshalb den Verkehr beobachtete,
befreie sie nicht von der Pflicht, auf den Boden zu achten. Sie müsse sich ein
Mitverschulden von 50 Prozent anrechnen lassen, so das OLG.



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